Weltweite Einreisebeschränkungen wegen Corona

Montag, 20. April 2020 | Kategorie: Allgemein, International, News

Bis Ende April rät das Auswärtige Amt von nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland ab. Die weltweite Reisewarnung gilt bereits seit März und sorgt für einen kodensstreifenfreie Himmel sowie zahlreiche stornierte Urlaube. Diese Einreisebestimmungen gelten in allen Ländern weltweit.

Atemmaske Corona

Corona hält die Welt in Atem.

Wie sich Corona auf das Reiseverhalten auswirkt

Bis ein einigermaßen normales Reiseverhalten wieder möglich ist, wird es dauern, vermutlich deutlich länger als die Reisebeschränkungen gelten. Denn aufgrund der unterschiedlichen Situation in den einzelnen vom Coronavirus betroffenen Ländern, werden die Beschränkungen der Reisefreiheit nach und nach gelockert werden müssen; regionale Unterschiede innerhalb eines Landes sind denkbar. Bis die nächste Reise angetreten werden kann, muss sich der Tourismus grundlegend neu orientieren.

Das Start-up Passolution aus Köln hat sich darauf spezialisiert die Einreisebestimmungen aller Länder aufzulisten und zu aktualisieren. Das dient der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtline sowie als zuverlässige Quelle für Reiseunternehmen.

Demnach gelten derzeit folgende Einreisebestimmungen bzw. -beschränkungen (Stand: 20.04.20). Die Angaben können sich jederzeit ändern. Die Angaben stammen von Passolution und dem Auswärtigen Amt.

  • Äthiopien – Einreisende aus Deutschland müssen sich seit dem 23. März 2020 auf eigene Kosten in 14-tägige Quarantäne begeben. Notstand bis voraussichtlich 8. September 2020, Einschränkungen unbefristet
  • Albanien – Einschränkungen unbefristet: Landesgrenzen seit dem 15. März 2020 geschlossen, der öffentliche Verkehr (inkl. Fährverkehr nach Italien und Griechenland) wurde eingestellt, das Fahren mit dem eigenen Pkw ist verboten.
  • Algerien – Einschränkungen unbefristet. Deutsche Reisende wurden im Rahmen der Corona-Rückholaktion ausgeflogen. Der nationale und internationale Flugverkehr wurden Mitte März eingestellt. Ebenso der Fährverkehr.
  • Angola – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 25. April 2020. Grenzübertritte sind verboten. Außer zum Einkaufen, aus gesundheitlichen Gründen oder zum Arbeiten gilt eine Ausgangssperre.
  • Anguilla – Einschränkungen bis voraussichtlich 30. April 2020
  • Antigua und Barbuda – Notstand bis voraussichtlich 23. Mai 2020, Einschränkungenbis voraussichtlich 22. April 2020. Einreisesperre für Reisende, die sich in den letzten 28 Tagen vor Einreise in Deutschland, China, Italien, dem Iran, Japan, Südkorea, Singapur oder Frankreich aufgehalten haben.
  • Argentinien – Einschränkungen bis voraussichtlich 26. April 2020. Alle Flüge von und nach Europa sind seit dem 13. März 2020 ausgesetzt. Einreisende EU-Bürger müssen sich einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen. Seit dem 20. März 2020 gilt zudem landesweit eine Ausgangssperre.
  • Armenien – Notstand bis voraussichtlich 14. Mai 2020, Einschränkungen unbefristet. Einreise für Deutsche derzeit nicht möglich.
  • Aserbaidschan – Einschränkungen unbefristet. Die Land-, Luft- und Seegrenzen zu den Nachbarländern sind geschlossen. Wer das Haus verlassen will, muss dies begründen können und benötigt eine Genehmigung per SMS.
  • Australien – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer, ausgenommen sind Menschen mit gültigem Aufenthaltstitel. Bei Einreise gilt jedoch eine 14-tägige Selbstisolation.
  • Bahamas – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Einreisesperre für Reisende, die sich 20 Tage zuvor in Europa, China, Südkorea, Singapur oder dem Iran aufgehalten haben. Ausgenommen sind Ausländer, die einen festen Aufenthaltsstatus auf den Bahamas haben. Bei Rückreise besteht jedoch Quarantäne-Pflicht.
  • Bahrain – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer, ausgenommen Personen mit Aufenthaltstitel oder einer besonderen, zuvor erteilten Genehmigung (Prior Permission Granted). Seit dem 3. April 2020 startet Gulf Air wieder vom Bahrain International Airport. Rückkehrer müssen sich einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen.
  • Bangladesch – Einschränkungen bis voraussichtlich 25.04.2020.
  • Barbados – Einschränkungen unbefristet. Einreisende aus Europa, den USA, China, Südkorea und dem Iran müssen sich bei Ankunft in Quarantäne begeben.
  • Belarus (Weißrussland) – Einschränkungen unbefristet. Deutschland gilt seit 25. März als Risikogebiet. Deutsche Einreisende müssen sich 14 Tage in Isolation begeben, während der eine Ausreise nicht erlaubt ist. Die Grenzen wurden nicht geschlossen, jedoch die der Nachbarländer, sodass eine Einreise auf dem Landweg ausgeschlossen ist.
  • Belgien – Einschränkungen bis voraussichtlich 08.05.2020. Vermehrte Grenzkontrollen, nicht notwendige Grenzübertritte sind verboten. Es gilt eine Ausgangssperre; einkaufen, Arztbesuche sowie sportliche Betätigungen im Freien (inkl. Spaziergehen) sind erlaubt.
  • Belize – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Einreiseverbot für Reisende aus Europa, Südkorea, Japan, dem Iran und China.
  • Benin – Einschränkungen unbefristet. Alle Einreisende müssen sich einer Quarantäne im Hotel auf eigene Kosten unterziehen, auch wenn keine Covid-19-Symptome vorliegen. Die Landesgrenzen sind geschlossen. Mehrere Kommunen des Landes sind abgeriegelt.
  • Bhutan – Einschränkungen unbefristet. Für Touristen ist die Einreise derzeit nicht möglich.
  • Bolivien – Einschränkungen/Ausgangssperre bis voraussichtlich 30.04.2020. Pro Haushalt darf nur eine Person an einem Tag der Woche das Haus verlassen. Dies richtet sich nach der letzten Nummer im Ausweis (montags: Endziffer 1 und 2, dienstags: 3 und 4, mittwochs: 5 und 6, donnerstags: 7 und 8, freitags: 9 und 0). Am Wochenende darf nicht das Haus verlassen werden (mit Ausnahme von Notfällen). Der ÖPNV sowie privates Autofahren ist verboten.
  • Bosnien und Herzegowina – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für alle Ausländer, ausgenommen Diplomaten und medizinisches Personal. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre zwischen 20 Uhr und 5 Uhr morgens. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur im Auto der Eltern in der Öffentlichtkeit unterwegs sein. Menschen über 65 Jahren dürfen nur von montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr das Haus verlassen. Rückreisende Einheimische müssen sich in Quarantäne begeben.
  • Botswana – Notstand bis voraussichtlich 30.09.2020, Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Für Deutsche gilt Einreiseverbot. Rückkehrer müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
  • Brasilien – Einschränkungen unbefristet. Einreisende aus Risikogebieten, darunter auch die EU, dürfen nicht einreisen. Ausnahmen gelten für Personen mit gültigem Aufenthaltstitel. Die Hauptstädte der brasilianischen Bundesstaaten sowie weitere wichtige Städte sind per Flugzeug weiterhin im Rahmen eines Notfallplanes verbunden.
  • Britische Jungferninseln – Einschränkungen bis voraussichtlich 19.04.2020. Die Einreise aus vom Coronavirus betroffenen Ländern (darunter auch Deutschland) wird verweigert.
  • Britisches Territorium im Indischen Ozean – Einschränkungen unbefristet.
  • Brunei – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 24. März 2020 besteht Einreiseverbot für ausländische Staatsangehörige. Für die Bevölkerung (inkl. Deutschen mit Wohnsitz in Brunei) gilt ein Ausreiseverbot. Einreisende werden auf Covid-19 getestet und müssen sich in Quarantäne begeben.
  • Bulgarien – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Seit dem 18. März 2020 ist die Einreise aus besonders betroffenen Ländern, darunter Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich und die Schweiz, untersagt. Ausgenommen sind Personen mit Aufenthaltstitel sowie deren Familienangehörige.
  • Burkina Faso – Einschränkungen unbefristet. Inlandsflüge sind vom Flugverbot ausgenommen. Der Busverkehr wurde landesweit eingestellt. Es gilt zudem eine Ausgangssperre in der Zeit vo 21 Uhr bis 4 Uhr morgens. Einige Städte des Landes, darunter die Hauptstadt Ouagadougou, sind bis auf Weiteres abgeriegelt. Ab dem 27. April gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
  • Burundi – Einschränkungen unbefristet. Einreisende aus der EU, China, Südkorea, Japan, dem Iran, den USA, Australien und Dubai sowie für alle, die sich 14 Tage vorher in den genannten Ländern aufgehalten haben, gilt 14 Tage Quarantäne-Pflicht, die selbst zu bezahlen ist.m Dies gilt auch für Reisende aus der Schweiz, Ruanda, Tansania und der Demokratischen Republik Kongo.
  • Chile – Notstand bis voraussichtlich 18.06.2020, Einschränkungen unbefristet. Die Landesgrenzen sind für alle Einreisende geschlossen. Kreuzfahrtschiffe dürfen bis zum 30. September 2020 nicht anlegen. Für die Bevölkerung gilt eine Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Einzelne Orte sowie Stadtteile der Hauptstadt Santiago stehen präventiv unter Quarantäne. In den betroffenen Regionen darf das Haus nur mit vorheriger Genehmigung verlassen werden. Seit dem 8. April besteht Maskenpflicht im ÖPNV.
  • China – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 28. März 2020 gilt eine generelle Einresesperre für alle Ausländer. Visa verlieren ihre Gültigkeit. Flüge nach Peking werden umgeleitet, um andernorts Quarantänemaßnahmen durchzuführen. Nach bestandener Gesundheitsprüfung folgt eine weiter Quarantäne in Peking. Bei negativer Prüfung ist ein Weiterflug nach Peking nicht möglich.
  • Costa Rica – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Aufgrund ausfallender Flüge kann es bei der Ausreise zu Verzögerungen kommen.
  • Dänemark – Einschränkungen bis voraussichtlich 10.05.2020. Seit dem 14. März 2020 sind die Landesgrenzen für alle Einreisenden geschlossen, es gibt jedoch Ausnahmen (z. B. Penlder oder Personen mit Aufenthaltsgenehmigung). Der Transitverkehr am Flughafen ist gestattet, wenn das Flughafengebäude nicht verlassen wird. Ausreisen sind weiterhin möglich.
  • Demokratische Republik Kongo – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Die Grenzen sind geschlossen, sämtliche internationalen und nationalen Flüge ausgesetzt, ebenso der Verkehr aus und in die Hauptstadt Kinshasa. Im Falle einer Infektion kann nicht mit einer angemessenen Behandlung gerechnet werden.
  • Deutschland – Einschränkungen unbefristet.
  • Dominica – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 20.04.2020.
  • Dominikanische Republik – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre von 17 Uhr bis 6 Uhr morgens. An den Häfen gilt ein Anlegeverbot für ausländische Schiffe und Boote.
  • Dschibuti – Einschränkungen unbefristet. Der Luftverkehr ist seit dem 18. März 2020 ausgesetzt, die Landesgrenzen für alle ausländischen Reisenden geschlossen. Es bestehen Kontakt- und Ausgehbeschränkungen.
  • Ecuador – Notstand bis voraussichtlich 16.05.2020, Einschränkungen unbefristet. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre in der Zeit von 14 Uhr bis 5 Uhr morgens. Der nationale Verkehr (ÖPNV, Bus, Flüge) sind weitgehend eingestellt.
  • Elfenbeinküste – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 24.04.2020. Einreisen sind derzeit nicht möglich. Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 21 Uhr und 5 Uhr morgens.
  • El Salvador – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 28.04.2020. Seit dem 11. März 2020 gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer. Ausgenommen sind Personen mit Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten, die sich einer 30-tägigen Quarantäne unterziehen. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre.
  • Eritrea – Einschränkungen unbefristet. Für Reisende aus Ländern mit Covid-19-Fällen gelten Reisebeschränkungen, somit auch für Deutsche. Visaanträge werden abgelehnt oder im Nachhinein für ungültig erklärt. Einreisende müssen sich ggf. einer Quarantäne unterziehen. Passagierflüge sind verboten.
  • Estland – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 17. März 2020 können nur noch estnische Staatsangehörige einreisen, EU-Bürger mit Wohnsitz in Estland oder Ausländer mit Aufenthaltsgenehmigung. Bei Ankunft muss sich jedoch in Quarantäne begeben werden.
  • Eswatini – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 07.05.2020. Rückkehrer müssen sich in 14-tägige Quarantäne oder Selbstisolation begeben.
  • Fidschi – Einschränkungen unbefristet. Der Flughafen Nadi wurde geschlossen, der Verkehr zu den weiteren Inseln eingestellt.
  • Finnland – Notstand und Einschränkungen unbefristet.
  • Frankreich – Einschränkungen bis voraussichtlich 11.05.2020. Einreisende benötigen seit dem 6. April 2020 eine internationale Einreisebescheinigung. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre.
  • Französisch-Guayana – Einschränkungen unbefristet.
  • Gabun – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 17.04.2020, Verlängerung wahrscheinlich. Touristenvisa wurden für ungültig erklärt, die Landesgrenzen geschlossen, die Einreise nicht möglich. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind verboten, Veranstaltungen wurden abgesagt.
  • Gambia – Ausnahmezustand seit 27. März 2020. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch die Hälfte der zugelassenen Anzahl an Fahrgästen transportieren. Es gilt ein Versammlungsverbot für mehr als 5 Personen. Die Landesgrenzen sind geschlossen. Einreisende aus gefährdeten Regionen (darunter auch Deutschland), müssen sich einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen.
  • Georgien – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 10.05.2020. Es gilt eine generelle Einreisesperre sowie eine Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr. Der öffentliche Personennahverkehr wurde eingestellt.
  • Ghana – Einschränkungen bis voraussichtlich 3. Mai 2020. Der Kotoka International Airport Accra ist seit Ende März für den Flugverkehr geschlossen. Die dreiwöchige Ausgangssperre wurde am 20. April 2020 aufgehoben. Reisen innerhalb des Landes ist wieder möglich, es bleiben jedoch Einschränkungen bestehen, dazu zählen bspw. öffentliche Versammlungen und Sportveranstaltungen.
  • Gibraltar – Einschränkungen unbefristet.
  • Grenada – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Reisende aus gefährdeten Ländern, darunter auch Deutschland. Rückkehrer sowie Ausländer mit einer Aufenthaltsgenehmigung müssen sich bei Einreise einer 14-tägigen Quarantäne unterziehen. Seit Ende März gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr. Tagsüber gelten weitere Ausgangsbeschränkungen.
  • Griechenland – Einschränkungen bis voraussichtlich 27.04.2020. Einreisende müssen damit rechnen, auf Covid-19 getestet zu werden, darüber hinaus ist eine zweiwöchige Hausquarantäne Pflicht.
  • Guatemala – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 20.04.2020. Die Grenzen sind geschlossen, sämtliche Flüge sowie der öffentliche Personenverkehr wurden ausgesetzt. Deutsche Reisende können lediglich über die mexikanische Grenze ausreisen.
  • Guinea – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 27.04.2020. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr morgens. Fahrten von der Hauptstadt Conakry ins Landesinnere sind untersagt.
  • Guinea-Bissau – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 18. März 2020 sind die Landesgrenzen dicht, Flugverbindungen wurden gecancelt.
  • Haiti – Notstand und Einschränkungen unbefristet.
  • Honduras – Einschränkungen bis voraussichtlich 29.04.2020. Es gilt eine landesweite Ausgangssperre, die Grenzen wurden geschlossen, Flüge eingestellt.
  • Indien – Einschränkungen bis voraussichtlich 03.05.2020. Flüge von und nach Indien wurden abgesagt, der landesweite Eisenbahnverkehr wurde ebenfalls eingestellt. Mitte März 2020 wurden alle Visa für ungültig erklärt (ausgenommen Visa von bereits eingereisten Personen). Es gilt eine landesweite Ausgangssperre.
  • Indonesien – Einschränkungen bis voraussichtlich 23.04.2020. Für Ausländer besteht ein Einreiseverbot. Reisende müssen jederzeit mit verpflichtenden Quarantäne-Maßnahmen rechnen, eine angemessene medizinische Versorgung ist dabei nicht immer gewährleistet. Manche Regionen und Inseln sind vom Rest des Landes abgeschnitten.
  • Irak – Einschränkungen unbefristet. Reisende, die sich seit dem 14. Januar 2020 in China aufgehalten haben, dürfen nicht einreisen. Die Grenzen zum Iran und nach Kuwait wurden geschlossen.
  • Iran – Einschränkungen bis voraussichtlich 18.04.2020, Verlängerung wahrscheinlich. Reisende aus Deutschland, den USA, Frankreich, Großbritannien und Spanien müssen sich 24 – 48 Stunden in Quarantäne begeben und auf das Coronavirus testen lassen. Bei einer Infektion erfolgt die Einweisung in ein Krankenhaus in Teheran, bei negativem Testergebnis, darf das Hotel verlassen werden. Taxis dürfen max. zwei Personen befördern. Geschäfte mit geringem bis mittlerem Risikofaktor dürfen seit dem 20. April wieder unter Einschränkungen öffnen. Bei Ausreise werden Temperaturmessungen vorgenommen, die Symptomfreiheit muss schriftlich bestätigt werden.
  • Irland – Einschränkungen bis voraussichtlich 05.05.2020. Für Deutsche bestehen keine Reisebeschränkungen, Flüge nach Deutschland sind jedoch rar. Es gelten umfassende Ausgangsbeschränkungen. Sportliche Aktivitäten im Freien dürfen nur alleine in einem Umkreis von 2 km des Zuhauses ausgeübt werden.
  • Island – Einschränkungen bis voraussichtlich 04.05.2020. Flüge finden kaum statt. Es gilt ein Versammlungsverbot für mehr als 20 Personen, der Sicherheitsabstand von 2 Metern muss dabei immer eingehalten werden.
  • Israel – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für alle Ausländer, ausgenommen Menschen mit Lebensmittelpunkt in Israel. Einreisende müssen sich jedoch 14 Tage in Quarantäne begeben. Die Wohnung darf nur verlassen werden, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Kurze Aufenthalte an der frischen Luft sind nur in einem Radius von 100 Metern gestattet. Zudem besteht Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Für die Palästinensischen Gebiete wurde der Notstand ausgerufen.
  • Italien – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 03.05.2020. 14-tägige Quarantäne-Pflicht.
  • Jamaika – Einschränkungen unbefristet. Einreisesperre für Reisende aus China, Südkorea, Singapur, dem Iran, Italien, Deutschland, Frankreich und Spanien.
  • Japan – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 06.05.2020. Einreiseverbot für nicht-japanische Staatsbürger (darunter auch Deutschland) und Personen, die sich 14 Tage vor Einreise in einem der Länder aufgehalten haben (darunter auch Deutschland). Alle vor dem 21. März 2020 ausgestellten Visa sind ungültig.
  • Jordanien – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot u.a. für Deutsche, der Flugverkehr ist seit Mitte März 2020 eingestellt. Ebenfalls gilt eine Ausgangssperre, nur Personen zwischen 16 und 60 Jahren dürfen einkaufen gehen, Autofahren ohne Genehmigung ist verboten. Vom 16. bis 18. April 2020 galt eine 48-stündige Ausgangssperre, während der auch sämtliche Geschäfte schließen mussten.
  • Kaimaninseln – Einschränkungen unbefristet.
  • Kambodscha – Einschränkungen unbefristet. Es gilt ein Einreiseverbot für Deutsche, Franzosen, Spanier, Italiener, US-Amerikaner und Iraner. Alle Touristenvisa (Kategorie T) werden automatisch verlängert. E-Visa und „Visa on arrival“ werden für Touristen nicht mehr ausgestellt. Für die Visumbeantragung muss ein Gesundheitszeugnis mit negativem Covid-19-Befund (nicht älter als 72 Stunden) und eine Reisekrankenversicherung vorgelegt werden. Nach der Einreise muss man sich in Quarantäne begeben.
  • Kamerun – Einschränkungen unbefristet. Die Landesgrenzen wurden geschlossen, Einreisen sind auch auf dem Luftweg nicht mehr möglich. Visa werden nicht mehr erteilt. Reisen innerhalb des Landes sind faktisch nicht möglich.
  • Kanada – Einschränkungen unbefristet. Die Einreise ist nur noch kanadischen Staatsbürgern und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung vorbehalten. Familienangehörige, Diplomaten, Flugzeug-Crews sowie Transit-Reisende sind ebenfalls ausgenommen. Die Grenze zu den USA wurde geschlossen. Fluggesellschaften sind angewiesen, keine Personen mit Covid-19-Symptomen mitzunehmen. Internationale Flüge dürfen nur noch in Toronto, Montreal, Vancouver und Calgary landen – Flüge aus den USA, Mexiko und der Karibik ausgenommen (diese dürfen auch auf allen anderen Flughäfen landen). Einreisende müssen sich 14 Tage in Selbstisolation begeben. In den Provinzen Ontario, Quebec und British Columbia wurde der Ausnahmezustand verhängt. Seit dem 20. April 2020 gilt Maskenpflicht am Flughafen sowie während des Fluges und im Nahverkehr.
  • Kap Verde – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020, auf den Inseln Santiago, Boavista und Sao Vicente gelten die Einschränkungen sogar bis 2. Mai 2020, da auf diesen Inseln Covid-19-Fälle bestätigt wurden. Die Grenzen des Landes sind geschlossen, es haben nur lebensnotwendige Geschäfte geöffnet. Flüge wurden gestrichen, auch der Verkehr zwischen den kapverdischen Inseln wurde eingestellt.
  • Kasachstan – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Der internationale Flugverkehr wurde komplett eingestellt, es gilt ein Einreiseverbot für Ausländer, außer Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Visumfreie Einreisen für Deutsche sind bis zum 1. November 2020 ausgesetzt. Reisende aus Coronagebieten unterliegen einer stationären Quarantäne (darunter auch Deutschland). In manchen Regionen gelten auch innerhalb des Landes Ein- und Ausreisebeschränkungen, die Quarantänemaßnahmen nach sich ziehen können.
  • Katar – Einschränkungen unbefristet. Der Flughafen in Doha ist seit dem 16. März 2020 gesperrt. Die Ausreise sowie der Transitverkehr ist weiterhin möglich.
  • Kenia – Einschränkungen unbefristet. Alle Flughäfen wurden gesperrt. Einreisen aus Covid-19-Ländern sind für mindestens 30 Tage ausgesetzt, ausgenommen sind Staatsbürger Kenias und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Rückkehrer müssen sich jedoch 14 Tage in Quarantäne begeben. Zudem gilt eine Ausgangssperre von 19 bis 5 Uhr sowie Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Private Pkw dürfen nur zur Hälfte der vorhandenen Sitze belegt sein.
  • Kirgisistan – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Alle Flüge wurden gestrichen und ein generelles Einreiseverbot für Ausländer verhängt, die Landesgrenzen wurden geschlossen. Reisen innerhalb des Landes ist kaum möglich. Große Städte und betroffene Gebiete wurden abgeriegelt. Es gilt in vielen Orten eine Ausgangssperre.
  • Kolumbien – Notstand bis voraussichtlich 31.05.2020, Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020. Rückreisen sind nur noch aus der Hauptstadt Bogotá möglich.
  • Kongo – Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Die Landesgrenzen sind geschlossen, das Reisen innerhalb des Landes nicht mehr möglich. Nachts gilt eine absolute Ausgangssperre, tagsüber gelten strenge Beschränkungen.
  • Kosovo – Einschränkungen bis voraussichtlich 03.05.2020. Einreisesperre für Reisende aus Deutschland, Frankreich, Italien und der Schweiz. Flüge aus diesen Ländern wurden gestrichen. Einreisende auf dem Landweg müssen mit der Abweisung rechnen.
  • Kroatien – Einschränkungen unbefristet. Generelle Einreisesperre, ausgenommen kroatische Staatsbürger und Angehörige bestimmter Berufsgruppen. Einreisende aus einem Covid-19-Gebiet müssen sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben.
  • Kuba – Einschränkungen unbefristet. Die Grenzen sind teilweise geschlossen, seit dem 24. März 2020 dürfen Touristen nicht mehr einreisen, die Ausreise ist aber weiterhin möglich. Bis zur Ausreise müssen Touristen im Hotel verbleiben.
  • Kuwait – Einschränkungen unbefristet. Flughäfen wurden geschlossen, generelles Einreiseverbot. Es gilt zudem eine Ausgangssperre von 17 bis 6 Uhr.
  • Laos – Einschränkungen bis voraussichtlich 20.04.2020. Das Land ist weitgehend abgesperrt, alle Grenzen sind abgeriegelt. Flüge wurden fast vollständig eingestellt. E-Visa und „Visa on arrival“ werden nicht mehr ausgestellt, bis gilt gleichermaßen für Touristen wie Geschäftsreisende.
  • Lesotho – Einschränkungen bis voraussichtlich 21.04.2020. Einreisende aus Covid-19-Gebieten müssen sich in Quarantäne begeben.
  • Lettland – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 12.05.2020. Die Einreise ist nicht möglich. Der Reiseverkehr wird zunehmend eingestellt. Ausreisemöglichkeiten bestehen über Estland.
  • Libanon – Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020. Einreiseverbot für Ausländer sowie Libanesen, außer sie gehören zu Ausnahmegruppen (akkreditierte Diplomaten, UNIFIL-Angehörige, Mitarbeiter der Gasexploration oder ausgewählter internationaler Organisationen). Die Grenze zu Syrien ist geschlossen, ebenso der Hauptstadtflughafen in Beirut. Es besteht eine Ausgangssperre zwischen 19 und 5 Uhr sowie ein Fahrverbot für alle Fahrzeuge. Montag, Mittwoch, Freitag: nur Fahrzeuge mit Nummernschildern, mit ungerader Endziffer. Dienstag, Donnerstag, Samstag: nur Fahrzeuge mit gerader Endziffer auf dem Nummernschild, Sonntag: Fahrverbot. Pro Pkw sind maximal 3 Personen  erlaubt.
  • Liberia – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Alle Flüge wurden gestrichen. Für Einreisede aus Deutschland gilt eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht. Für den Großraum Monrovia gilt seit dem 11. April 2020 eine Ausgangssperre.
  • Libyen – Einschränkungen unbefristet. Die Grenzen sind seit dem 16. März 2020 geschlossen. Einreisen sind nur Libyern vorbehalten.
  • Liechtenstein – Einschränkungen unbefristet.
  • Litauen – Einschränkungen bis voraussichtlich 27.04.2020. Einreisen nur für Staatsbürger Litauens, deren engen Familienangehörigen sowie Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Der Transitverkehr ist möglich, an den Grenzen muss jedoch mit stundenlangen Staus gerechnet werden. Einreisende müssen sich 14 Tage in häusliche Quarantäne begeben. Seit dem 10. April gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit.
  • Luxemburg – Einschränkungen bis voraussichtlich Ende Mai. Grenzübertritte sind nur an bestimmten Stellen möglich.
  • Madagaskar – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 20.04.2020. Alle Flüge wurden gestrichen, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht anlegen. Für die Region Itasy gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr. Fahrten mit dem Taxi-Brousse sind verboten. Private Pkw’s und Taxis dürfen maximal drei Personen inkl. Fahrer befördern. Für Großraumtaxis gilt eine Obergrenze von 18 Personen, es besteht Maskenpflicht.
  • Malawi – Einschränkungen unbefristet. Deutschland wurde als „High Risk Country“ eingestuft, seit dem 20. März gilt der Katastrophenfall, deutsche Reisende dürfen demnach nicht mehr einreisen. Seit April wurden sämtliche Flüge eingestellt. Rückkehrer müssen sich in 14-tägige Quarantäne begeben.
  • Malaysia – Einschränkungen voraussichtlich bis 28. April 2020, erneute Verlängerung nicht ausgeschlossen. Es gilt eine Einreisesperre für alle Ausländer, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht anlegen.
  • Malediven – Notstand bis voraussichtlich 30.04.2020, Einschränkungen unbefristet. Die Visavergabe ist vorläufig ausgesetzt, eine Einreise damit nicht möglich. Aufgrund von Infektionsfällen dürfen einige Inseln nicht mehr betreten oder verlassen werden. Es gilt eine Ausgangssperre für die Male-Region (Male, Hulhulmale, Villimale) bis vorerst 30. April 2020. Der Schiffsverkehr zwischen den Inseln wurde eingestellt, Hotels im Raum Malé dürfen keine neuen Gäste aufnehmen.
  • Mali – Einschränkungen unbefristet. Flüge aus Covid-19-Ländern wurden ausgesetzt, die Grenzen wurden geschlossen. Seit dem 26. März gilt eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Versammlungen und Zusammenkünfte, auch im Privaten, sind verboten.
  • Malta – Reisestopp gilt voraussichtlich bis zum 24. April 2020. Einreisende müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Flüge, Schiffe und Fähren verkehren seit dem 21. März nicht mehr. Über das „Lifeline“-Programm können gestrandete Urlauber ausreisen.
  • Marokko – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Der Luftraum ist gesperrt, jeglicher Fährverkehr eingestellt. Die Grenzen der spanischen Exklaven Ceuta und Melilla sind seit dem 22. März geschlossen. Es besteht zudem eine landesweite Ausgangssperre, für Arztbesuche und Einkäufe stellen die marokkanischen Behörden eine Genehmigung zum Verlassen des Quartiers aus. Innerhalb des Landes bestehen Reisebeschränkungen, öffentlichte Verkehrsmittel fahren nicht. Außerhalb der eigenen Wohnung gilt Maskenpflicht, auch im privaten Pkw.
  • Marshallinseln – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 8. März gilt ein Einreiseverbot, u.a. für deutsche Reisende (gilt auch für Transitreisen über Deutschland). Der internationale Flugverkehr ist bis zum 5. Mai 2020 eingestellt, der nationale Flugverkehr ist der Airline Air Marshalls vorbehalten. Kreuzfahrtschiffe und Yachten dürfen nicht anlegen.
  • Mauretanien – Einschränkungen unbefristet. Landesweit gilt eine Ausgangssperre von 18 bis 6 Uhr. Mit Beginn des Ramadans gilt diese erst ab 21 Uhr. Versammlungen sind verboten, dazu zählt auch das Freitagsgebet. Masken werden in der Öffentlichtkeit getragen, sind aber nur teilweise Pflicht.
  • Mauritius – Einschränkungen unbefristet. Es gilt eine Ausgangssperre vorerst bis zum 4. Mai 2020.
  • Mexiko – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Flüge wurden größtenteils eingestellt. Das öffentliche Leben sowie die Wirtschaft ist fast vollständig zurückgefahren.
  • Moldawien/Republik Moldau – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Flüge nach Moldau sind komplett eingestellt worden. Einreisen können nur noch Staatsbürger sowie Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Deutsche sowie Transitreisende über Deutschland können nicht einreisen. Für Transnistrien gelten Reisebeschränkungen für Reisende aus China und anderen betroffenen Ländern.
  • Monaco – Einschränkungen unbefristet. Seit dem 17. März gilt eine Ausgangssperre, nur in Ausnahmen darf die eigene Wohnung verlassen werden (z. B. zum Einkaufen), hierfür muss eine entsprechende Ausgehbescheinigung mitgeführt werden. Arbeitnehmer, die aus Covid-19-Ländern kommen, müssen sich in häusliche Quarantäne begeben
  • Mongolei – Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Flüge und Zugverbindungen wurden ausgesetzt. Es gilt eine faktische Einreisesperre für Ausländer, ausgenommen Staatsbürger und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Rückkehrer müssen sich einer 21-tägigen Quarantäne unterziehen, das gilt auch für das Fluggepäck.
  • Montenegro – Einschränkungen unbefristet. Seit Mitte März gelten Ein- und Ausreisebeschränkungen. Der internationale Personenverkehr ist ausgesetzt, die Grenzen entsprechend geschlossen.
  • Montserrat – Einschränkungen unbefristet.
  • Mosambik – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Es werden keine Visa mehr verteilt. Visa von Reisenden, die sich bereits im Land aufhalten, werden bis Ende Juni verlängert. Die Grenzen des Landes sind teilweise geschlossen. Einreisende müssen 14 Tage in Quarantäne, auch ohne Covid-19-Symptome. Alle Veranstaltungen wurden verboten. Im Nahverkehr besteht Maskenpflicht (auch Motorrikschas/Txopelas).
  • Myanmar – Einschränkungen unbefristet. Einreisen sind nur Staatsbürgern vorbehalten, Visa werden nicht ausgestellt, der Luftverkehr pausiert seit dem 31. März 2020.
  • Namibia – Notstand bis voraussichtlich 17.09.2020, Einschränkungen bis voraussichtlich 04.05.2020. Einreiseverbot für alle Ausländer, Ausnahmen gibt es nur unter besonderen Umständen. Für die Staatsangehörige sowie Personen mit „permanent residence“ besteht ein Ausreiseverbot, Ausnahmen sind nur mit schriftlicher Genehmigung zulässig. Rückkehrer müssen 14 Tage in staatliche Quarantäne. Flugverbindungen wurden eingestellt. Seit dem 17. März 2020 gilt der nationale Notstand für ein halbes Jahr. Pro Haushalt darf nur eine Person Einkäufe tätigen. Es gelten landesweite Reisebeschränkungen, Ausnahmen sind auch hier nur mit schriftlicher Genehmigung möglich.
  • Nauru – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreisesperren für alle, die sich in den letzten 14 Tagen in bestimmten Ländern (u.a. alle EU-Staaten) aufgehalten haben. Einreisende müssen in staatliche Quarantäne.
  • Nepal – Einschränkungen unbefristet. Der Hauptstadtflughafen in Kathmandu ist mindestens bis zum 30. April 2020 geschlossen. Die Grenzen sind geschlossen, eine Ausgangssperre wurde verhängt. Bergsteiger-Expeditionen im Frühling 2020 sind nicht möglich, bereits erteilte Genehmigungen verlieren ihre Gültigkeit.
  • Neuseeland – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020. Es gilt Stufe des vierstufigen nationalen Covid-19-Notfallplans. Das bedeutet den absoluten Lock-Down sowie die Pflicht zur häuslichen Isolation für die gesamte Bevölkerung. Inlandsflüge sowie alle öffentlichen Verkehrsmittel sind Personen vorbehalten, die Kerndienstleistungen („essential services“) erbringen oder aus medizinischen Gründen. Tourismus ist zur Zeit nicht möglich und auch nicht erlaubt. Die Nutzung des Pkw oder Wohnmobil darf nur zur Fahrt zum Flughafen zwecks Ausreise genutzt werden, ansonsten gilt es am Wohnort zu verbleiben. Ausländer müssen die 14-tägige Selbstisolation nicht beenden, wenn sie vorher ausreisen können. Es sei denn, es liegen Covid-19-Symptome vor, das Ergebnis eines Covid-19 Tests steht noch aus oder ein positiver Befund liegt bereits vor, dann muss die Isolation beendet werden. Reisende mit festem Wohnsitz in Neuseeland müssen sich bei Einreise behördlich registrieren lassen und in Selbstisolation begeben, andernfalls kann die Einreise verweigert werden. Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht anlegen.
  • Nicaragua – Einschränkungen unbefristet.
  • Niederlande – Einschränkungen bis voraussichtlich 28.04.2020. Die Grenze zu Deutschland wird kontrolliert. Flugpassagiere aus Risikogebieten müssen ein Gesundheitszeugnis ausfüllen und sich anschließend zwei Wochen in Selbstisolation begeben, ausgenommen sind Transitreisende und Crew-Mitglieder. Touristische Übernachtungen sind in den Regionen Zeeland, Twente und Rijnmond-Rotterdam verboten. Ausflugsgebiete sind größtenteils gesperrt. Versammlungen von mehr als zwei Personen werden aufgelöst.
  • Niger – Einschränkungen unbefristet. Alle internationalen Flüge sind bis 1. Mai 2020 ausgesetzt. Einreisen sind nicht möglich.
  • Nigeria – Einschränkungen bis voraussichtlich 27.04.2020. Generelles Einreiseverbot, alle Flughäfen wurden geschlossen (gilt vorerst bis 7. Mai 2020). Die Landesgrenzen sind geschlossen, ausgenommen Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Einreisende müssen sich 14 Tage in überwachte Selbstisolation begeben. In Lagos, dem Hauptstadtbezirk Abuja und dem Bundesstaat Ogun gelten ganztägige Ausgangssperren. In anderen Bundestaaten gelten vereinzelt Bewegungseinschränkungen, teilweise mit Maskenpflicht. Menschenansammlungen sind verboten, ausgenommen sind Beerdigungen und religiöse Zusammenkünfte.
  • Nordmazedonien – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer, ausgenommen Staatsangehörige und Personen mit Aufenthaltsgenehmigung. Eine 14-tägige Quarantäne schließt an die Einreise unmittelbar an. Alle Grenzübergänge sind dicht, ebenso der Flughafen in Skopje. Die Ausreise deutscher Staatsangehöriger ist derzeit nicht möglich. Es gilt eine Ausgangssperre für die Zeit von 16 bis 5 Uhr. Für Kinder und Jugendliche gelten Ausgangssperren in der Zeit von 13 bis 15 Uhr (nur werktags). Personen über 67 Jahren dürfen nur in der Zeit von 10 bis 12 Uhr die Wohnung verlassen.
  • Norwegen – Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer, ausgenommen Personen mit dauerhaftem Wohnsitz in Norwegen, norwegischer Aufenthaltsgenehmigung oder Angehörige von EWR-Staaten und in Norwegen arbeiten. Einreisende unterliegen der zweiwöchigen Quarantäne-Pflicht. Einreisende mit Symptomen kommen in Isolation, die zusätzliche Kosten verursachen kann. Die Flughäfen sind weiterhin geöffnet, sodass eine Ausreise möglich ist. Vereinzelt bestehen Fährverbindungen nach Dänemark. Für Deutsche besteht zudem die Ausreisemöglichkeit über Schweden. Zum Zweck der Ausreise darf die Quarantäne vorzeitig beendet werden.
  • Österreich – Einschränkungen bis voraussichtlich Mitte Mai. Es gelten Ausgangsbeschränkungen, Versammlungen von mehr als 5 Personen sind verboten, es werden regelmäßige Kontrollen durchgeführt. Es besteht Maskenpflicht beim Einkaufen sowie im ÖPNV. Italiener können nur mit Gesundheitszeugnis mit molekularbiologischem Test, das nicht älter als 4 Tage sein darf, einreisen. Die Durchreise ist gestattet, wenn kein Stopp in Österreich erfolgt. Die Zugverkehr nach Italien wurde eingestellt. Diese Regelungen gelten auch für die Einreise aus der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien und Ungarn. An der deutschen Grenze finden Einreisekontrollen statt, Touristen dürfen derzeit nicht einreisen. Einreisende unterliegen der Quarantäne-Pflicht.
  • Oman – Einschränkungen unbefristet. Ein- und Ausreise ist derzeit nicht möglich. Seit dem 1. April 2020 gelten Einschränkungen der Bewegungsfreiheit, u.a. für Teile der Hauptstadt Maskat, Mutrah, Ruwi und Wadi Kabir. Der Inlandsverkehr ist stark eingeschränkt
  • Osttimor – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer. Der Flugverkehr wurde eingestellt.
  • Pakistan – Einschränkungen unbefristet. Alle internationalen Flüge bis 30. April 2020 wurden gestrichen, die Grenzen geschlossen. Die Bewegungsfreiheit innerhalb des Landes ist stark eingeschränkt.
  • Palästina – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für Ausländer, ausgenommen sind Reisende mit Lebensmittelpunkt in Israel. Einreisende müssen sich 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Menschen dürfen ihre Wohnung nur verlassen, wenn es sich nicht vermeiden lässt. In der Öffentlichkeit besteht Maskenpflicht. Flugverbindungen wurden eingestellt. Im Westjordanland sind Übernachtungen zu touristischen Zwecken verboten.
  • Palau – Einschränkungen unbefristet. Der internationale Flugverkehr wurde komplett eingestellt.
  • Panama – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Beim Einkaufen gilt Geschlechtertrennung. Für Lebensmittel- und Medikamenteneinkäufe (max. 2 Stunden) dürfen Frauen montags, mittwochs und freitags aus dem Haus, Männer dienstags, donnerstags und samstags. Sonntags muss zuhause geblieben werden. Dies gilt auch für im Land befindliche Touristen. Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen wurden verboten. Masken sollten getragen werden. Eine Preisbremse sowie Rationalisierung bei Hygieneartikeln wurde eingeführt. Touristen können unter Quarantäne gestellt werden.
  • Papua-Neuguinea – Notstand bis voraussichtlich 02.06.2020, Einschränkungen unbefristet. Einresesperren u.a. für alle EU-Staaten. Die Binnengrenzen der jeweiligen Provinzen sind mit Straßensperren dicht gemacht. Der Flugverkehr wird bis Anfang Juni eingeschränkt. Wenige internationale und Inlandsflüge sind möglich. Ausreisende müssen sich einem Gesundheitstest unterziehen und die Notwendigkeit ihrer Ausreise erklären können. Rabaul und die Provinz East New Britain unterliegen bis Ende April einem Lock-Down. Die Grenzen zu den Salomonen sowie zu Indonesien sind geschlossen. Freizeitschiffe mit mehr als 15 Personen an Bord können mindestens bis Mitte Mai nicht anlegen.
  • Paraguay – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 19.04.2020. Die Grenzen sind geschlossen, der Flugverkehr eingestellt. Einreisende müssen sich zwei Wochen in Quarantäne begeben, unabhängig davon, auf welchem Wege eingereist wird.
  • Peru – Notstand bis voraussichtlich 26.04.2020, Einschränkungen unbefristet. Bis 26. April besteht eine „obligatorische soziale Isolation“ für alle. Die Grenzen sind geschlossen, es besteht Maskenpflicht in der Öffentlichtkeit. In den Regionen Tumbes, Piura, Lambayeque, La Libertad und Loreto gilt eine Ausgangssperre von 16 bis 4 Uhr, sowie an Sonntagen ganztags.
  • Philippinen – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreiseverbot für alle Reisende aus Ländern mit bestätigter lokaler Übertragung des Coronavirus (dazu gehört auch Deutschland), auch Transitpassagiere, ausgenommen sind Staatsangehörige und Menschen mit Aufenthaltsgenehmigung. Rückkehrer werden jedoch unter Quarantäne gestellt. Für die Halbinsel Luzon gilt eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr. Für den Großraum Manila gelten Ein- und Ausreisesperren auf allen Transportwegen. Vereinzelte Gemeinden haben ein Verbot erlassen, die Stadt zu verlassen. Ausländer dürfen jederzeit ausreisen, auch während der Quarantäne.
  • Polen – Einschränkungen bis voraussichtlich 03.05.2020. Grenzübertritte nach Deutschland, Litauen, Tschechien oder in die Slowakei sind nur in Ausnahmefällen möglich. Die Grenzen werden verstärkt kontrolliert, einige Grenzübergänge sind komplett geschlossen. Einreisen müssen sich 14 Tage in Quarantäne begeben. Seit dem 16. April 2020 gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit sowie in Büros. Seit dem 20. April 2020 wurden einige Regeln gelockert, u.a. Läden mit bis zu 100 qm dürfen wieder öffnen, Gottesdienste dürfen mit einer Person pro 15 qm stattfinden.
  • Portugal – Einschränkungen bis voraussichtlich 02.05.2020, Verlängerung wahrscheinlich. Derzeit bestehen keine Einreisebeschränkungen für Deutsche (ausgenommen Madeira und die Azoren). Quarantäne-Pflicht nach Einreise gibt es derzeit nur auf Madeira. Die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt. Der Alkoholkonsum auf der Straße ist verboten. Die touristische Nutzung von Campingplätzen ist zur Zeit untersagt. Für die Flughäfen des Landes gelten strikte Zugangsregelungen, zahlreiche Flüge sind vorübergehend ausgesetzt. Die Grenze zu Spanien kann nur an wenigen Stellen übertreten werden. Häfen sind für Kreuzfahrtschiffe gesperrt.
  • Ruanda – Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Alle internationalen Flüge wurden eingestellt. Die Grenzen sind gesperrt. Einreisen sind Staatsangehörigen und Ausländern mit Wohnsitz in Ruanda erlaubt, müssen sich jedoch 14 Tage in Quarantäne begeben. Es gilt eine Ausgangssperre. Reisen innerhalb des Landes sind untersagt.
  • Rumänien – Notstand und Einschränkungen unbefristet. Einreisen aus der „Zona rosii“ (Roter Bereich), dazu zählt auch Deutschland, sind der Quarantäne-Pflicht für 14 Tage unterstellt. Reisende aus der „Zona Galbena“ (Gelber Bereich) müssen sich in 14-tägige Selbstisolation begeben. Es gilt ein Einreiseverbot für Ausländer und Staatenlose, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen.
  • Russland – Einschränkungen für Moskau unbefristet.
  • Salomonen – Notstand bis voraussichtlich Juli 2020, Einschränkungen unbefristet
  • Sambia – Einschränkungen unbefristet
  • Samoa – Notstand und Einschränkungen unbefristet
  • San Marino – Einschränkungen unbefristet
  • São Tomé und Principe – Notstand bis voraussichtlich 17.04.2020, Verlängerung wahrscheinlich, Einschränkungen unbefristet
  • Saudi-Arabien – Einschränkungen unbefristet
  • Schweiz – Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020
  • Senegal – Notstand bis voraussichtlich 04.05.2020, Einschränkungen unbefristet
  • Serbien – Notstand und Einschränkungen unbefristet
  • Sierra Leone – Einschränkungen bis voraussichtlich 25.04.2020
  • Simbabwe – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 20.04.2020
  • Singapur – Einschränkungen bis voraussichtlich 04.05.2020
  • Slowakei – Notstand und Einschränkungen unbefristet
  • Slowenien – Einschränkungen unbefristet
  • Somalia – Einschränkungen unbefristet
  • Spanien – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 26.04.2020
  • Sri Lanka – Einschränkungen unbefristet
  • St. Kitts und Nevis – Einschränkungen unbefristet
  • St. Lucia – Notstand und Einschränkungen unbefristet
  • Sudan – Einschränkungen unbefristet
  • Südafrika – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020
  • Südkorea – Einschränkungen unbefristet
  • Südsudan – Einschränkungen unbefristet
  • Suriname – Einschränkungen unbefristet
  • Thailand – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020
  • Togo – Notstand bis voraussichtlich 30.06.2020, Einschränkungen unbefristet
  • Tonga – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 17.04.2020, Verlängerung wahrscheinlich
  • Trinidad und Tobago – Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020
  • Tschad – Einschränkungen unbefristet
  • Tschechien – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Das Land plant, die Grenzen ein ganzes Jahr lang geschlossen zu halten.
  • Türkei – Einschränkungen bis voraussichtlich Ende Mai.
  • Tunesien – Einschränkungen unbefristet
  • Turkmenistan – Einschränkungen unbefristet
  • Turks und Caicosinseln – Einschränkungen bis voraussichtlich 04.05.2020
  • Uganda – Einschränkungen bis voraussichtlich 05.05.2020
  • Ukraine – Einschränkungen bis voraussichtlich 24.04.2020
  • Ungarn – Einschränkungen unbefristet
  • Uruguay – Einschränkungen unbefristet
  • Usbekistan – Einschränkungen unbefristet
  • Vatikan – Notstand und Einschränkungen bis voraussichtlich 03.05.2020.
  • Venezuela – Einschränkungen unbefristet
  • Vereinigte Arabische Emirate – Einschränkungen bis voraussichtlich 19.04.2020
  • Vereinigte Staaten von Amerika – Einschränkungen unbefristet
  • Vereinigtes Königreich – Einschränkungen unbefristet.
  • Vietnam – Einschränkungen bis voraussichtlich 22.04.2020
  • Zentralafrikanische Republik – Einschränkungen unbefristet. Sämtliche Flüge wurden gestrichen. Reisen innerhalb des Landes sind nicht möglich.
  • Zypern – Notstand unbefristet, Einschränkungen bis voraussichtlich 30.04.2020. Einreiseverbot für Ausländer, das gilt auch für Türkische Republik Nordzypern, die Einreisen nur „Staatsangehörigen“ der „TRNZ“ gewährt.