Trotz Reisewarnung: TUI fliegt Urlauber auf die Kanaren

Dienstag, 29. September 2020 | Kategorie: News

Reisewarnung heißt nicht Reiseverbot! Daher bietet der Reisekonzern TUI ab dem 3. Oktober wieder Pauschalreisen auf die Kanarischen Inseln an.

Coastside Lanzarote

Die Corona-Neuinfektionen auf den Kanaren sind seit einiger Zeit wieder am sinken. (Bild: Lanzarote)

Reisewarnung nicht mit Reiseverbot verwechseln

Obwohl die Bundesregierung zurzeit vor Reisen auf die Kanarischen Inseln warnt, möchte der Reiseveranstalter TUI ab dem 3. Oktober trotzdem Pauschalreisenden wieder einen Urlaub auf den Kanaren ermöglichen. Der Deutschlandchef von TUI, Marek Andryszak, betonte in diesem Zusammenhang, dass eine Reisewarnung kein Reiseverbot darstellt.

Vielmehr möchte der Reiseanbieter seine Kunden selbst entscheiden lassen, ob sie reisen möchten oder nicht. Die Tatsache, dass die Möglichkeit besteht, sich auf Corona testen zu lassen, wird viele Urlauber davon überzeugen, dass ein Urlaub auf den Kanaren trotzdem möglich ist, so Andryszak. Trotzdem gilt: Wer trotz Reisewarnung seinen Urlaub auf den Kanarischen Inseln plant, muss mit einem erhöhten Infektionsrisiko sowie bei Urlaubsrückkehr möglicherweise mit einer Quarantäne rechnen.

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Tourismus auf den Kanaren schöpft neue Hoffnung

Ganz Spanien verzeichnet noch immer hohe Corona-Fallzahlen. Doch sind die Corona-Infektionen auf den Kanaren vergleichsweise niedrig. Als die Bundesregierung die Kanarischen Inseln Anfang September auf die schwarze Liste setzte, lag die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner bei 107 pro Tag. Nun hat die Regionalregierung es geschafft, die Corona-Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen um die Hälfte auf gut 50 zu reduzieren! Damit die Reisewarnung aufgehoben werden kann, muss die 7-Tage-Inzidenz allerdings über mehrere Tage hinweg unterhalb von 50 liegen.

Wer jetzt seinen Urlaub auf den Kanaren plant, sollte wissen, dass es auch hier eine strenge Maskenpflicht gibt. Diese gilt auch im Freien und selbst dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 100 Euro.