Risikogebiet Deutschland: Das müssen Dänemark-Urlauber jetzt wissen

Montag, 26. Oktober 2020 | Kategorie: News

Die dänische Regierung hat nun auch Deutschland als Risikogebiet eingestuft. Was bedeutet das für deutsche Urlauber und ist ein Dänemarkurlaub jetzt überhaupt noch möglich? Alle wichtigen Infos für Dänemark-Urlauber.

Dänemark Grenze

Rein touristische Reisen nach Dänemark für deutsche Urlauber aktuell nicht möglich.

Deutsche Urlauber müssen in Quarantäne – mit einer Ausnahme

Neben anderen Ländern in Europa hat Dänemark seit dem 24. Oktober auch Deutschland als nicht mehr sicheres Land in der Corona-Pandemie eingestuft. Somit befindet sich Deutschland zusammen mit weiteren Ländern in Europa auf Dänemarks Quarantäneliste. Das skandinavische Land teilt diese Länder in zwei Regionen ein: Gelb steht hierbei für „offen“ und orange für „Quarantäne-Region“. Bis zum vergangenen Samstag wurde Deutschland noch als „gelb“ eingestuft und somit waren Reisen nach Dänemark noch möglich.

Nun steht Deutschland auf „orange“, was bedeutet, dass Reisen nach Dänemark nur noch aus wichtigem Grund möglich sind. Einzig Urlauber aus Schleswig-Holstein dürfen sich freuen: Weil das Bundesland direkt an der dänischen Grenze liegt, dürfen Schleswig-Holsteiner weiterhin ohne Einschränkungen Urlaub im Nachbarland machen.

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Wichtige Gründe für eine Reise nach Dänemark

  • Arbeit oder Studium in Dänemark
  • Geschäftsreisen
  • Besuchsreisen zu in Dänemark lebenden Eltern, Kindern oder Lebenspartnern
  • Der Besitz einer Ferienwohnung, eines Ferienhauses oder eines Dauerstellplatzes auf einem dänischen Campingplatz

Über den Einreisegrund muss allerdings in den meisten Fällen ein Nachweis erbracht oder ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.

Kann eine Reise nach Dänemark kostenfrei storniert werden?

Da für die meisten Urlauber aus Deutschland das Einreiseverbot nach Dänemark gilt, ist dies ein triftiger Grund für eine Stornierung. Bei einer Pauschalreise können Reisende daher in aller Regel kostenfrei vom Reisevertrag zurücktreten, da bei einem Einreiseverbot das außerordentliche Rücktrittsrecht greift.