Rechtliches rund um das Thema Urlaub

Donnerstag, 23. April 2020 | Kategorie: Uncategorized

In Zeiten des Coronavirus wird wieder verstärkt über die Rechte von Urlaubern diskutiert. Aktuell geht es vor allem darum, ob und wann Urlauber den bereits gezahlten Reisepreis zurückbekommen können, wenn die Reise wegen der aktuellen Corona-Situation abgesagt wurde. Doch das ist natürlich nicht das einzige rechtliche Thema, das Urlauber aktuell beschäftigt.
Denn es gibt noch viele weitere Dinge aus dem Bereich des Reiserechts und den verwandten Rechtsgebieten. Einige wissenswerte Fakten wollen wir an dieser Stelle zusammentragen.

Richter Hammer

Der Urlaub und die Arbeit

Im Arbeitsrecht sorgt das Thema Urlaub immer wieder für Ärger. Und dafür gibt es natürlich unzählige Ursachen. Bereits bei der Urlaubsplanung kommt es häufig zu Differenzen, wenn der Wunschtermin nicht genehmigt wird oder um eine Verschiebung gebeten werden muss. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn ein Arbeitnehmer im Urlaub vom Arbeitgeber angerufen wird? Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer dann nicht ans Telefon gehen und ist auch nicht verpflichtet, während des Urlaubs zu arbeiten. Allerdings gibt es einige Ausnahmen. Wenn ein Arbeitnehmer mehr Urlaub bekommt, als ihm per Gesetz zusteht, dann kann zumindest für diese Zeit eine Erreichbarkeit vereinbart werden.

Viele Fragen gibt es auch bei Krankmeldungen während der Urlaubszeit. Wer während seines Urlaubs erkrankt, kann das mit einem Attest nachweisen. Dann muss ihm der Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt gewährt werden.

Sollte ein Arbeitgeber den Verdacht haben, dass die Krankheit nur vorgetäuscht wird, dann kann er das beispielsweise mit einer Detektei Nürnberg herausfinden. Diese kann die Situation überprüfen und den Arbeitnehmer bei Bedarf überführen.

Sollte ein Arbeitnehmer in den Urlaub fahren, obwohl er sich krank gemeldet hat, dann kann es sich um einen Betrug handeln. Für eine Kündigung wird es üblicherweise reichen.

Die Rechte von Urlaubern bei Verspätungen

Seit dem Jahr 2009 haben Fluggäste in der Europäischen Union umfangreiche Ansprüche, wenn sie verspätet an ihrem Ziel ankommen. Sollten sie bei einem Flug mit einer Strecke von weniger als 1.500 Kilometern eine Verspätung von mehr als zwei Stunden haben, können sie eine pauschale Entschädigung von der Airline erhalten. Bei längeren Flügen sind Verspätungen von drei bis vier Stunden hinzunehmen, bevor es eine Entschädigung gibt.

Es ist nicht immer einfach, die Entschädigung auch tatsächlich von den Fluggesellschaften zu bekommen. Häufig wird versucht, die Zahlung so weit wie möglich hinauszuzögern. Doch auf dem Rechtsweg kommen Passagiere natürlich zu ihrem Geld.

Bei echten Schnäppchen kann es sogar passieren, dass die Entschädigung über den Reisepreis hinausgeht.

Die Rechte bei Problemen im Hotel

Der Urlaub soll eigentlich der Erholung dienen. Leider gibt es immer wieder Situationen, in denen es zu Problemen kommt. So kann ein überbuchtes Hotel dazu führen, dass man in eine andere Unterkunft umgebucht wird. Oft ist das mit einem Upgrade oder zumindest mit einem Gutschein verbunden. Trotzdem sorgt es bei vielen Urlaubern für Ärger, wenn sie plötzlich einige Kilometer von ihrer eigentlichen Unterkunft entfernt Urlaub machen sollen. Meist ist das nur für eine oder wenige Nächte.

Trotzdem ist es mit Stress verbunden, noch einmal in ein anderes Hotel umzuziehen. In solch einem Fall haben Urlauber natürlich ein Anrecht auf eine Minderung des Reisepreises. Das gilt selbstverständlich auch in Fällen, in denen vereinbarte Leistungen wie eine Sauna oder ein Pool unbenutzbar waren. Urlauber sollten Missstände genau dokumentieren, um auf der sicheren Seite zu sein.