Osterferien und Corona: Was ist erlaubt und was verboten?

Donnerstag, 9. April 2020 | Kategorie: Allgemein, News

Die freien Osterfeiertage nutzen viele für einen Kurzurlaub oder einen verlängerten Wochenendtrip. Doch in Zeiten der Corona-Krise sind die Bedingungen für einen Urlaub sehr schlecht. Sämtliche Hotels und Pensionen in Deutschland haben geschlossen und Flugreisen sind wegen der weltweiten Reisewarnung derzeit sowieso unmöglich. Doch was bleiben da noch für Alternativen? Wir verschaffen Ihnen einen kleinen Überblick.

Ostsee

Ausflüge an die Ostsee über Ostern sind in diesem Jahr leider nicht möglich.

Osterurlaub 2020

Einige werden sich jetzt die Frage stellen, in wie weit an Ostern 2020 noch ein Urlaub in Deutschland möglich ist. Auf einer Pressekonferenz am 6. April betonte Bundeskanzlerin Angela Merkel ganz klar, dass die deutschen Bundesbürger über Ostern zu Hause bleiben sollten.

Ein bundesweites Verbot für den Besuch eines eigenen Ferienhauses oder für Tagesausflüge wurde bisher jedoch noch nicht ausgesprochen. Während aktuell in Bundesländern wie Bayern, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern ein strenges Einreiseverbot für Tagesausflügler und Touristen gilt, haben manch andere Bundesländer ihre Regelungen wieder etwas gelockert.

Gibt es ein klares Verbot für einen Kurzurlaub in Deutschland?

Bund und Länder haben darüber eindeutig entschieden: Derzeit dürfen Übernachtungsangebote von Unterkünften in Deutschland nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 500 Euro. Darüber hinaus dürfen derzeit sowohl Pensionen und Hotels als auch Campingplätze in Deutschland nicht geöffnet haben.

Ist ein Kurzurlaub im Ausland möglich?

Zwar gibt es dafür kein klares Verbot, dennoch ist ein Kurzurlaub im Ausland zurzeit schier unmöglich, da ein Großteil der Reiseveranstalter keine Reisen bis mindestens Ende April mehr anbietet. An die weltweite Reisewarnung halten sich zudem die meisten Airlines, indem sie ihren Betrieb eingestellt haben.

Kann ich über Ostern die Ostsee oder die Nordsee besuchen?

Viele Menschen entscheiden sich in den Osterfeiertagen für einen Urlaub an der Ostsee oder einen Kurztrip an die Nordsee. Doch auch das ist in diesem Jahr leider tabu, denn für Urlauber gilt in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein sowie in einigen Landkreisen von Niedersachsen ein klares Einreiseverbot. In Mecklenburg-Vorpommern sind die Regeln besonders streng. Über die Osterfeiertage wurde sogar für Einheimische ein Ausflugsverbot ausgesprochen. Sowohl Urlauber als auch Einheimische dürfen dann nicht mehr die hiesigen Strände besuchen. Radtouren und Spaziergänge sind nur noch in der eigenen Umgebung erlaubt.

Auch jene, die einen Zweitwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben, dürfen aktuell nicht mehr in das Bundesland einreisen. Fahrzeuge aus anderen Bundesländern, die in Mecklenburg-Vorpommern unterwegs sind, werden von den Ordnungsämtern vor Ort kontrolliert.

In welchen Bundesländern darf ich noch Verwandte besuchen?

Haben Sie Verwandte in Hamburg oder Niedersachsen dürfen Sie diese über Ostern noch besuchen. In diesen Bundesländern besteht zurzeit kein Verbot, Familienmitglieder zu besuchen. In der Hansestadt Hamburg herrscht zudem kein Ein- oder Ausreiseverbot. Touristische Übernachtungen sind dennoch nicht erlaubt.

Ich habe eine Ferienwohnung bzw. einen Zweitwohnsitz in einem anderen Bundesland – darf ich diese über Ostern besuchen?

Sie haben eine Zweitwohnung oder eine Ferienwohnung in Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen oder Thüringen und wollen diese über Ostern gerne aufsuchen? Sie haben Glück! In diesen Bundesländern wurde bisher kein klares Verbot für eine Einreise für Zweitwohnbesitzer ausgesprochen.

Welche Alternativen bleiben mir noch für meinen Osterurlaub?

Jene, die in Baden-Württemberg zu Hause sind, könnten beispielsweise noch einen Tagesausflug in den Schwarzwald machen, wenngleich auch davon abgeraten wird. Wer in Bayern wohnt, darf das schöne Wetter mit haushaltsangehörigen Familienmitgliedern in der eigenen Kleingartenanlage genießen. Dies ist in Bayern ausdrücklich erlaubt. Auch örtliche Seen, wie etwa der Bodensee oder der Königssee, können noch besucht werden. Allerdings rät das Innenministerium auch davon ab. Innerhalb Schleswig-Holsteins dürfen Einheimische ebenso noch reisen.

Dennoch gilt: Der Mindestabstand von 1,5 Metern muss eingehalten werden.