Österreich fordert bald eine Voranmeldung für Einreisende

Mittwoch, 13. Januar 2021 | Kategorie: News

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat Österreich weitere Maßnahmen für Reisende beschlossen. So sind Einreisende demnächst verpflichtet, vor ihrer Ankunft in Österreich ein Online-Formular auszufüllen. Wie genau die neue Maßnahme funktioniert und wer von dieser Regelung ausgenommen ist, lesen Sie hier.

Mayrhofen Skiurlaub

Urlaub in Österreich geht künftig nur mit Vorab-Registrierung. (Bild: Mayrhofen)

Elektronische Registrierung wird Pflicht

Pre-Travel-Clearance – so heißt das neue Einreiseformular, das ab dem 15. Januar 2021 alle, die nach Österreich reisen wollen, ausfüllen müssen. Einzutragen sind hier, neben Namen, E-Mail-Adresse und Geburtsdatum, außerdem die Adresse des Aufenthaltsortes in Österreich. Darüber hinaus müssen Reisende in dem Formular die Länder eintragen, in denen sie sich in den zurückliegenden 10 Tagen aufgehalten haben. Diese Daten werden benötigt, um eine Kontaktnachverfolgung bei etwaigen Corona-Fällen zu vereinfachen.

Die neue Verordnung gilt für alle, die aus einem Risikogebiet nach Österreich einreisen. Welche Region als Risikogebiet gilt, legt das Land selbst fest. Es gibt allerdings auch Ausnahmen. Wer beispielsweise als Pendler aus familiären oder beruflichen Beweggründen nach Österreich einreist, muss sich nicht vorher online anmelden. Weiterhin ausgenommen von der Regelung sind unter anderem Personen, die im unabdingbarem Interesse Österreichs einreisen oder jene, die aufgrund unerwarteter familiärer Geschehnisse ins Land müssen.

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Quarantänepflicht für Einreisende nach Österreich

Weiterhin gilt für alle Einreisenden aus Deutschland eine 10-tägige Quarantänepflicht, die unmittelbar nach der Ankunft greift. Eine frühzeitige Beendung der Quarantäne ist allerdings möglich, da am 5. Tag ein Covid-19-Test durchgeführt werden kann. Fällt dieser negativ aus, ist keine Isolation mehr notwendig. Auch bei dieser Regelung gelten Ausnahmen. Sowohl Diplomaten und humanitäre Einsatzkräfte als auch jene, die aus beruflichen Gründen einreisen, unterliegen nicht der Quarantänepflicht. Allerdings muss dieser Personenkreis ein negatives Testergebnis vorweisen.