Malediven 2026: Neue Tourismussteuer für Reiseveranstalter ab Oktober – was das für deine Fernreise ins Inselparadies bedeutet

Donnerstag, 1. Oktober 2026 | Kategorie: News

Ausgerechnet pünktlich zum Start der Wintersaison tritt auf den Malediven eine Steuerreform in Kraft, die die gesamte internationale Reisebranche aufwirbelt: Ab dem 1. Oktober 2026 müssen auch ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros und Online-Buchungsplattformen die maledivische Tourism Goods and Services Tax (TGST) abführen – selbst wenn sie keine Niederlassung auf den Inseln haben. Der Deutsche Reiseverband (DRV) sowie die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) üben scharfe Kritik an dem viel zu knappen Zeitrahmen. Was genau sich ändert, wen es trifft und was das für deine nächste Malediven-Reise bedeutet – wir erklären es dir Schritt für Schritt.

Malediven 2026: Neue Tourismussteuer für Reiseveranstalter ab Oktober – was das für deine Fernreise ins Inselparadies bedeutet

Was hat sich auf den Malediven genau geändert?

Die Malediven haben kurzfristig und für die internationale Reisebranche überraschend eine weitreichende Änderung ihrer GST-Regelungen beschlossen. Grundlage ist die sogenannte achte Änderung des Gesetzes über die Goods and Services Tax (GST), die Präsident Mohamed Muizzu am 31. August 2026 unterzeichnete – die Malediven hatten die gesetzliche Grundlage erst am 31. August verabschiedet.

Die Malediven führen keine neue pauschale Abgabe pro Gast oder Übernachtung ein. Stattdessen wird die bestehende Goods and Services Tax (GST) auf bestimmte ausländische Anbieter ausgeweitet. Dazu gehören unter anderem Reiseveranstalter, Reisebüros, Online-Buchungsplattformen und Bettenbanken, die touristische Leistungen auf den Malediven verkaufen und dort keine feste Geschäftseinrichtung haben. Der Steuersatz beträgt 17 Prozent.

Durch die Reform sollen künftig auch Buchungs- und Vermittlungsleistungen für Unterkünfte, Verpflegung, Transporte und weitere touristische Angebote einer zusätzlichen Besteuerung unterliegen. Für dich als Reisenden bedeutet das: Für Reisende bedeutet das nicht, dass bei der Ankunft auf den Malediven plötzlich eine neue Abgabe fällig wird. Die Steuerpflicht richtet sich zunächst an die ausländischen Anbieter.

Wie viel teurer wird dein Malediven-Urlaub konkret?

Die entscheidende Frage für alle Urlauberinnen und Urlauber lautet: Wie spürbar wird die neue Regelung im eigenen Reisebudget? Die Antwort ist nuanciert. Die neue Tourism Goods and Services Tax (TGST) von 17 Prozent wird nicht auf den kompletten Reisepreis fällig, sondern nur auf die Handelsspanne des Anbieters – also die Differenz zwischen dem, was der Reisende zahlt, und dem, was an das maledivische Hotel oder den Leistungsträger vor Ort weitergereicht wird.

Ein konkretes Rechenbeispiel macht das greifbar: Bei einer Pauschalreise für 4.000 Euro entfallen beispielsweise rund 2.800 Euro auf die eigentliche Hotelleistung. Kalkuliert der Veranstalter darauf eine Marge von 15 Prozent (420 Euro), fallen durch die neue Steuer rund 71 Euro zusätzlich an – bei 20 Prozent Marge sind es etwa 95 Euro.

Ob und in welcher Höhe der Betrag beim Gast ankommt, hängt letztlich vom jeweiligen Vertrag und vom Buchungszeitpunkt ab. Der Flug ab Deutschland selbst ist von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen, da sich die Steuer auf touristische Leistungen innerhalb der Malediven bezieht.

Je nach Geschäftsmodell und Preisgestaltung kann die zusätzliche Belastung in die Reisepreise einfließen und damit auch für Urlauber:innen spürbar werden. Besonders relevant ist die Neuregelung für Pauschalreisen und Buchungen, bei denen touristische Leistungen auf den Malediven – etwa Unterkunft, Transfers oder Aktivitäten – über einen ausländischen Anbieter verkauft werden. Wer eine Pauschalreise oder Fernreise zu den Malediven plant, sollte beim Buchen genau nachfragen, ob der Preis die neue Steuerpflicht bereits berücksichtigt.

Warum kritisiert der DRV die Steuerreform so scharf?

Der Deutsche Reiseverband (DRV) hat die geplante Ausweitung der maledivischen Goods and Services Tax (GST) auf ausländische Reiseveranstalter und Reisebüros als praxisuntauglich kritisiert. Der Kern des Problems liegt im dramatisch kurzen Zeitrahmen: Nach aktuellem Stand sollen die neuen Pflichten bereits am 1. Oktober 2026 greifen, obwohl die gesetzliche Grundlage erst am 31. August 2026 verabschiedet wurde. Das ergibt eine Vorlaufzeit von gerade einmal vier Wochen für eine der komplexesten Steuerreformen, die den Malediven-Tourismus je getroffen hat.

Aus Sicht des DRV ist die verbleibende Vorlaufzeit für eine so weitreichende steuerliche Änderung nicht ausreichend. Reiseveranstalter planen und kalkulieren ihre Angebote viele Monate im Voraus. Zahlreiche Reisen für die kommende Wintersaison seien bereits verkauft, Preise festgelegt und Vermarktungsmaßnahmen abgeschlossen.

Auch die Wirtschaftskammer Österreich (WKO) schlägt in die gleiche Kerbe: Die Einführung erfolgt in einer äußerst problematischen Form und mit einer völlig unzureichenden Vorbereitungszeit. Wesentliche Details und Erläuterungen wurden erst kurz vor dem geplanten Inkrafttreten veröffentlicht. Auch die Übergangsbestimmungen für bereits bestehende Buchungen und Zahlungen sind komplex und teilweise schwer nachvollziehbar.

Eine von der maledivischen Steuerbehörde MIRA erst am 15. September durchgeführte Informationsveranstaltung sollte eigentlich offene Fragen der internationalen Reisebranche beantworten. Im Gegenteil: Zahlreiche praktische und rechtliche Fragen blieben offen, und insbesondere die Auswirkungen auf mehrstufige internationale Vertriebsketten erscheinen weiterhin nicht ausreichend durchdacht.

Der DRV fordert eine Verschiebung, klare Leitlinien und einfachere Verfahren für kleinere Anbieter. Die Unsicherheit in der Branche könnte dazu führen, dass Reisebüros weniger aktiv Malediven-Reisen anbieten.

Was müssen Reiseveranstalter und Reisebüros jetzt tun?

Für die internationale Reisebranche bedeutet die Ausweitung vor allem zusätzlichen administrativen Aufwand. Betroffene Unternehmen müssen sich bei der Maldives Inland Revenue Authority (MIRA) registrieren, steuerpflichtige Umsätze erfassen und die entsprechenden GST-Vorgaben erfüllen. Dabei spielen unter anderem die Art der angebotenen Leistung und die Rolle des jeweiligen Anbieters eine entscheidende Rolle.

Allerdings werden bei einem Veranstalter nicht einfach 17 Prozent auf den gesamten Reisepreis fällig. Verkauft er eine eingekaufte Malediven-Leistung in eigenem Namen weiter, wird im Grundsatz seine Marge besteuert. Bei einem Vermittler betrifft die Steuer dagegen die Buchungsgebühr beziehungsweise Provision.

Für bereits laufende Buchungen gilt eine wichtige Übergangsregelung: Eine wichtige Übergangsregel betrifft bereits bestehende Buchungen: Entscheidend ist nicht allein, wann die Reise stattfindet, sondern der steuerlich relevante Zeitpunkt der jeweiligen Leistung. Wurde eine entsprechende Leistung bereits vor dem 1. Oktober 2026 in Rechnung gestellt oder ganz beziehungsweise teilweise bezahlt, kann sie unter die Übergangsbestimmungen fallen.

Wer also Urlaubsschnäppchen zu den Malediven frühzeitig gebucht und bereits vollständig bezahlt hat, muss die neue Steuer wahrscheinlich nicht fürchten. Bei Neubuchungen oder noch nicht abgerechneten Reisen kann die Situation komplizierter sein.

Welche anderen Steuern gelten weiterhin auf den Malediven?

Neben der neuen GST-Ausweitung für ausländische Veranstalter existiert auf den Malediven bereits eine Reihe weiterer Abgaben, die direkt beim Urlauber anfallen. Jeder Malediven-Resort-Preis trägt 17 % GST plus 10 % Servicegebühr – also 27 % auf das, was ausgewiesen ist. Dazu kommt die Green Tax mit 12 $ pro Person und Nacht (verdoppelt von 6 $ im Januar 2025).

Die Green Tax wurde zuletzt zum 1. Januar 2025 auf ihr aktuelles Niveau angehoben: Der Malediven Green Tax beträgt in 2026 12 US-Dollar pro Gast und Tag in Resorts sowie 6 US-Dollar in qualifizierten kleinen Gästehäusern auf bewohnten Inseln. Kinder unter zwei Jahren bei Check-in sind befreit.

Für eine Rundreise durch verschiedene Atoll-Resorts summieren sich diese Beträge schnell: Die Green Tax ist pauschal und beträgt 12 $ pro Person und Nacht, unabhängig vom Konsum. Bei einem 7-Nächte-Aufenthalt für zwei Personen sind das allein 168 $ Green Tax. Diesen Betrag musst du vor Ort in der Regel zusätzlich zum Pauschalpreis entrichten – er ist also nicht im gebuchten Reisepaket enthalten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Die neue GST-Ausweitung ist von der Malediven Green Tax und der bereits bestehenden TGST, die auf Vor-Ort-Ausgaben erhoben wird, getrennt. Sie ersetzt diese nicht, sondern fügt eine weitere Compliance-Ebene für den Verkäufer hinzu. Kurz: Für dich als Reisenden existieren auf den Malediven künftig faktisch drei parallele Steuer- und Abgabenschichten.

Malediven als Rundreiseziel: Lohnt sich der Urlaub noch?

Trotz der Steuersituation bleiben die Malediven eines der begehrtesten Reiseziele weltweit. Die maledivische Regierung hat sich ein ambitioniertes Ziel für 2026 gesetzt: 2,5 Millionen Touristenanankünfte für das Gesamtjahr. Die Inseln locken mit kristallklarem Wasser, privaten Wasserbungalows, Hausriff-Schnorcheltouren und einer einzigartigen Unterwasserwelt – Erlebnisse, die sich für eine Rundreise durch mehrere Atolle ideal kombinieren lassen.

Wer die Malediven für eine Strandreise oder eine kombinierte Rundreise plant, sollte jetzt genau auf die Preistransparenz achten: Frag beim Buchung explizit nach, ob der Angebotspreis bereits die neue Tourism-GST des Anbieters, die Green Tax von 12 $ pro Person und Nacht sowie die 10 % Servicegebühr enthält. Nur wer alle drei Komponenten kennt, kann Angebote wirklich vergleichen.

Für Frühbucher gilt eine klare Empfehlung: Wer seine Malediven-Reise bereits vor dem 1. Oktober 2026 vollständig bezahlt hat, ist von der neuen GST-Ausweitung in der Regel ausgenommen. Wer noch plant, sollte in den nächsten Wochen aktiv nach Angeboten suchen, bei denen alle Steuern und Abgaben bereits inklusive sind – und das schriftlich bestätigen lassen.

Häufige Fragen zur neuen Malediven-Steuer 2026

Wird mein Malediven-Urlaub ab Oktober 2026 automatisch 17 % teurer?

Nein. Die 17 % TGST trifft nicht den gesamten Reisepreis, sondern nur die Marge des ausländischen Reiseveranstalters. Bei einer Pauschalreise für 4.000 Euro können die Mehrkosten, die tatsächlich beim Reisenden ankommen, je nach Anbieter und Marge zwischen etwa 70 und 95 Euro liegen – sofern der Veranstalter die Steuer überhaupt weitergibt und nicht selbst trägt.

Betrifft die neue Steuer auch meine bereits gebuchte Malediven-Reise?

Nicht unbedingt. Für Reisen, die vor dem 1. Oktober 2026 bereits vollständig bezahlt oder in Rechnung gestellt wurden, gelten Übergangsregelungen. Entscheidend ist nicht nur das Reisedatum, sondern der steuerlich relevante Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder Zahlung. Am besten fragst du deinen Reiseveranstalter direkt, ob deine Buchung betroffen ist.

Welche Steuern zahle ich als Reisender direkt vor Ort auf den Malediven?

Unabhängig von der neuen GST-Ausweitung für Veranstalter zahlen Gäste in Resorts weiterhin direkt: 17 % Tourism GST auf alle Leistungen vor Ort, 10 % Servicegebühr auf die Hotelrechnung sowie die Green Tax von 12 US-Dollar pro Person und Nacht (in kleinen Gästehäusern mit maximal 50 Zimmern: 6 US-Dollar). Kinder unter zwei Jahren sind von der Green Tax befreit.

Betrifft die neue Steuer auch Online-Buchungen über Plattformen wie booking.com?

Grundsätzlich ja: Die Neuregelung erfasst ausländische Reiseveranstalter, Reisebüros sowie Online-Buchungsplattformen, die maledivische Unterkünfte, Transfers oder Aktivitäten vermitteln – unabhängig davon, ob sie eine Niederlassung auf den Inseln haben oder nicht. Wie die großen Plattformen die Steuer umsetzen, ist noch nicht vollständig geklärt.

Warum kritisiert der DRV die neue Malediven-Steuer?

Der Deutsche Reiseverband beanstandet vor allem die extrem kurze Vorlaufzeit: Das Gesetz wurde am 31. August 2026 verabschiedet und trat bereits am 1. Oktober 2026 in Kraft – eine Vorlaufzeit von nur vier Wochen. Da Veranstalter ihre Reisen und Preiskalkulationen viele Monate im Voraus planen, sind zahlreiche bereits verkaufte Winterreisen betroffen, für die neue steuerliche Pflichten nachträglich gelten sollen. Der DRV fordert Verschiebungen und klare Übergangsregelungen.

Lohnt sich eine Malediven-Rundreise trotz der neuen Steuern noch?

Ja – die Mehrkosten durch die neue GST-Ausweitung halten sich in einem überschaubaren Rahmen und fallen kaum ins Gewicht, wenn man die Gesamtkosten einer Malediven-Reise betrachtet. Viel wichtiger ist es, beim Buchungsangebot auf vollständige Preistransparenz zu achten: Green Tax, GST und Servicegebühr sollten immer klar ausgewiesen sein. Wer frühzeitig bucht und alle Steuern bereits im Paketpreis inkludiert hat, ist auf der sicheren Seite.