Lockdown in Deutschland: Diese Regeln gelten für Ausflüge

Mittwoch, 4. November 2020 | Kategorie: News

Obwohl nun bundesweit ein erneuter Lockdown gilt, sind die Regeln, die aufgrund der Pandemie gelten, oft nicht mehr ganz leicht zu verstehen. So stellt sich zum Beispiel die Frage nach Ausflügen: Sind diese nun verboten oder noch möglich?

Schluchsee Schwarzwald

Bei milden Temperaturen und bestem Herbstwetter lässt sich die Natur wunderbar erkunden. (Bild: Schluchsee)

Abstand halten ist das oberste Gebot!

Seit Montag, den 2. November befindet sich Deutschland wieder im Corona-Lockdown. Unterhaltungseinrichtungen und einige Geschäfte wie z.B. Nagelstudios, Tatoo-Studios sowie die Gastronomie mussten schließen. Und obwohl nur kurz zuvor so genannte Beherbergungsverbote von den Gerichten gekippt wurden, wurden durch den Lockdown touristische Übernachtungen erneut untersagt. Betroffen sind unter anderem Hotels, Ferienhäuser, Pensionen und Campingplätze.

Doch wie steht es eigentlich um Ausflüge bzw. Tagesausflüge? Vielerorts lädt das Wetter derzeit schließlich noch dazu ein, sich die nähere und weitere Umgebung anzuschauen und zum Beispiel spazieren oder wandern zu gehen.

Was im Regelwerk zum aktuellen Lockdown fehlt, ist eine Aussage dazu, wie es um Tagesausflüge bestellt ist. Nirgends ist z.B. eine Kilometerangabe zu finden, auf die die Menschen beschränkt sind. Mehrfach ist zu hören, dass man auf regionale Ausflüge beschränkt sei, doch wie unter anderem Florian Herrmann, Leiter der Bayerischen Staatskanzlei, kürzlich dem Radiosender Antenne Bayern erläuterte, handle es sich hierbei um eine Aussage mit Symbolcharakter.

Tipp: Ausflüge in die Natur oder Tagestouren in die nähere Umgebung sind trotz Lockdown möglich.

Demnach verhält es sich wie mit einer Reisewarnung. Diese will Menschen abschrecken und davon abhalten, in bestimmte Länder zu reisen, es handelt sich dabei jedoch um kein Verbot. So seien auch tagestouristische Ausflüge über die eigene Region hinaus nicht verboten und können durchaus vorgenommen werden. Seien sie nicht zwingend notwendig, soll man davon absehen, so der dringende Appell.

Wichtig ist natürlich vor allem eins, sei der Ausflug regional oder überregional: Abstand halten!