Kreuzimpfung: Sind bei Reisen Probleme zu erwarten?

Montag, 19. Juli 2021 | Kategorie: Allgemein, News

Neben Corona-Genesenen können sich auch Personen, die bereits vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind, über etliche Erleichterungen beim Reisen freuen: In vielen Reiseländern werden Geimpfte und Genesene von der Corona-Test- und Quarantänepflicht befreit. Außerdem können sie auch aus Corona-Risikogebieten komplikationsfrei nach Deutschland zurückreisen. Problematisch ist dabei jedoch: Gerade in Deutschland werden viele Menschen mit einer Mischung aus zwei Corona-Impfstoffen geimpft. In manchen Reiseländern kann das zum Problem werden.

Corona-Impfstoff

Kreuzimpfungen werden innerhalb der EU anerkannt, insofern beide Impfstoffe in der EU zugelassen sind. (Symbolbild)

Das ist unter einer Kreuzimpfung zu verstehen

In der Vergangenheit traten im Zusammenhang mit dem Corona-Impfstoff von AstraZeneca Probleme und Nebenwirkungen auf. Diese haben dazu geführt, dass sich die Impfempfehlungen bezüglich des Vakzins verändert haben: Während es zuvor an alle Impfwilligen verimpft wurde, gilt es heute nur noch für über 60-Jährige als vollkommen unbedenklich.

Diese Entwicklung hat dazu geführt, dass viele unter 60-Jährige, die bereits eine Erstimpfung mit Astrazeneca erhalten haben, eine Zweitimpfstoffdosis mit den Vakzinen von Biontech oder Moderna bekommen haben. Liegt eine solche heterogene Impfung – also eine „Mischung“ zweier Vakzine – vor, wird diese auch als Kreuzimpfung bezeichnet.

Kreuzimpfungen gelten als zuverlässig und wirkungsvoll. In vielen Ländern (etwa in den USA) werden sie gezielt empfohlen und praktiziert. Hierdurch soll zum einen ein hohes Impftempo erreicht und Flexibilität geschaffen werden. Zum anderen gehen viele Experten außerdem davon aus, dass durch die Kombination zweier Impftechnologien eine bessere Immunantwort erreicht werden kann.

Tipp: Last Minute in den Urlaub mit den günstigsten Sommer-Angeboten.

Kreuzimpfungen werden nicht überall anerkannt

Wer mit zwei verschiedenen Vakzinen geimpft worden ist, gilt als gut gegen das Coronavirus geschützt. In Deutschland und den übrigen Staaten der Europäischen Union wird eine Kreuzimpfung daher als vollständige Impfung akzeptiert. Geimpfte, die zwei unterschiedlichen Impfdosen erhalten haben, können sich daher innerhalb der EU über Reiseerleichterungen freuen. Das gilt immer dann, wenn sie zwei Impfungen erhalten haben, die innerhalb der EU zugelassen sind.

Keine WHO-Empfehlung – Probleme beim Reisen?

Obwohl Kreuzimpfungen in vielen Ländern praktiziert werden und als wirksam gelten, hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) dennoch keine Empfehlung für diese Art der Impfung gegen SARS-CoV-2 ausgesprochen. Dabei beruft sie sich auf die noch nicht ausreichende Datenlage zu den Kreuzimpfungen und auf mögliche Risiken, die durch eine Erstimpfung mit dem Vakzin von AstraZeneca entstehen können.

Für Reisende ist die fehlende Empfehlung von Kreuzimpfungen durch die WHO bedenklich. Schließlich könnten Länder, welche sich streng an die WHO-Empfehlungen halten, dazu veranlasst werden, Kreuzimpfungen nicht als vollständige Impfungen zu akzeptieren.

Tipp: Egal ob Strand oder Stadt – die besten Kurztrips für den Sommer.

Welche Probleme drohen, wenn Kreuzimpfungen in einem Reiseland nicht anerkannt sind?

Werden Kreuzimpfungen von bestimmten Reiseländern nicht als vollständiger Impfschutz anerkannt, ist das für Reisende ärgerlich. Schließlich kommen kreuzgeimpfte Personen dann nicht in den Genuss von Reiseerleichterungen. Das kann etwa bedeuten, dass für sie trotz Impfung Testpflichten oder Quarantäneregelungen gelten.

Da sich Bestrebungen, eine vollständige Impfung zur Einreisevoraussetzung zu machen, in den allermeisten Ländern jedoch nicht abzeichnen, muss niemand befürchten, aufgrund einer Kreuzimpfung am Reisen gehindert zu werden. Lediglich mit dem Wegfall von Erleichterungen für Kreuzgeimpfte könnte zu rechnen sein. Für Reisende lohnt es sich daher, sich vor einer geplanten Reise auf der Webseite des Auswärtigen Amtes über die Einreiseregelungen ihres Ziellandes zu informieren.