Italien: Diese Einreiseregelungen gelten jetzt

Montag, 9. Mai 2022 | Kategorie: Allgemein, News

Über ein Jahr lang war die Einreise nach Italien nur dann möglich, wenn Urlauber zuvor eine digitale Einreiseerklärung ausgefüllt und abgegeben hatten. Mittlerweile hat sich das jedoch geändert. Welche Regeln nun bei einem Urlaub in Italien rund um den digitalen Passenger Locator Form und sonstige Corona-Regelungen zu beachten sind, zeigen wir hier.

Mailand

Beliebte Sehenswürdigkeiten in Italien können wieder ohne Maske besichtigt werden. (Bild: Mailänder Dom)

Einreise nach Italien ab sofort ohne Einreiseerklärung

Die digitale Einreiseerklärung zählte für über ein Jahr zu den Corona-Regeln, die von Italien-Reisenden beachtet werden mussten. Ohne die digitale Einreiseanmeldung ausgefüllt und abgegeben zu haben, war eine Reise nach Italien nicht möglich.

Seit dem 1. Mai 2022 haben sich die Regelungen rund um die Einreiseerklärung jedoch geändert: Seit diesem Datum ist ein Urlaub in Italien nämlich ohne vorherige Anmeldung oder Erklärung möglich – das bestätigt auch das Auswärtige Amt im Rahmen der Reisehinweise für Italien.

Diese Einreiseregeln gelten in Italien weiterhin

Seit dem 1.Mai 2022 ist die Einreise nach Italien zwar ohne Einreiseanmeldung, dennoch aber nicht ohne jegliche Corona-Regelungen möglich. Schließlich müssen Personen, die nach Italien einreisen möchten, nach wie vor einen Impf- oder Genesenennachweis oder alternativ dazu einen negativen Coronatest vorlegen. Diese Regelung gilt für alle Reisenden ab sechs Jahren. Die entsprechenden Nachweise können entweder in Papierform oder als digitales Covid-Zertifikat der EU vorgelegt werden.

Personen, die keinen der verlangten Nachweise erbringen können, müssen sich nach ihrer Einreise nach Italien für fünf Tage in Quarantäne begeben. Außerdem müssen sie am Ende der Quarantänezeit einen Corona-Test vornehmen lassen.

Lockerungen gelten auch innerhalb Italiens

Urlauber können sich nicht nur über eine vereinfachte Einreise nach Italien freuen. Auch im Land selbst gibt es Lockerungen der bisher geltenden Corona-Regeln. Konkret bedeutet das: Beim Betreten von Kultureinrichtungen, Restaurants oder anderen öffentlichen Gebäuden muss mittlerweile kein Green Pass mehr vorgelegt werden. Der Green Pass diente als Nachweis einer Corona-Impfung bzw. -Genesung oder bestätigte das Vorliegen eines negativen Corona-Tests. Seit dem 30. April 2022 muss das Dokument allerdings nicht mehr vorgelegt werden, um viele auch für Touristen interessante öffentliche Orte betreten zu können.

Die Teilnahme am öffentlichen Leben ist in Italien damit weitestgehend wieder ohne Corona-Nachweise möglich. Lediglich die Maskenpflicht muss in gastronomischen Betrieben nach wie vor beachtet werden.