Bayern 2026: Kurtaxe steigt deutlich – was du für deinen Wellnessurlaub jetzt wissen musst

Donnerstag, 16. Juli 2026 | Kategorie: News

Das Wichtigste zuerst: Wellness-Erholung in Bayern kostet 2026 mehr Kurtaxe

Wer in diesem Jahr einen Wellnessurlaub in Bayern plant, sollte sein Budget genauer im Blick behalten: Die Kurtaxe – also der Beitrag, den Übernachtungsgäste in Kur- und Erholungsorten extra zahlen – ist 2026 in zahlreichen bayerischen Gemeinden deutlich gestiegen. Laut einer aktuellen Analyse des Reiseportals HolidayCheck, das die Abgaben in mehr als 390 deutschen Städten und Gemeinden ausgewertet hat, verlangt Oberstdorf im Allgäu nun 4,70 Euro pro Person und Nacht – das ist ein Anstieg von sage und schreibe 24 Prozent gegenüber dem Vorjahr, als noch 3,80 Euro fällig wurden. Bayerische Wellnessoasen und Staatsbäder wie Bad Reichenhall zählen nach wie vor zu den teuersten Pflastersteinern bei den Kurtaxsätzen in ganz Deutschland.

Türkiser Alpensee mit Bergen in Bayern

Die Konsequenz: Ein Paar, das eine Woche im Allgäu entspannt, kann allein durch die Kurtaxe über 65 Euro zusätzlich auf der Rechnung finden – noch bevor Sauna, Massage oder Thermal-Eintritt abgerechnet werden. Wer die Kurtaxe erst an der Hotelrezeption entdeckt, erlebt mitunter eine unliebsame Überraschung.

Was steckt hinter der Kurtaxe in Bayern – und warum gilt sie gerade für Wellness?

Bayern hat im deutschen Vergleich ein besonderes System: Statt einer stadtweiten Bettensteuer wie in Berlin oder Hamburg gibt es in Bayern die klassische Kurtaxe – eine kommunale Abgabe, die ausschließlich in staatlich anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten erhoben werden darf. In den Bayerischen Staatsbädern Bad Bocklet, Bad Brückenau, Bad Kissingen, Bad Reichenhall und Bad Steben wird aufgrund Art. 24 KG in Verbindung mit der jeweiligen Kurtaxordnung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat eine Kurtaxe erhoben.

Die Kurtaxe – auch Bettensteuer, Fremdenverkehrsabgabe oder Tourismusbeitrag genannt – ist eine kommunale Abgabe, die in anerkannten Kur-, Erholungs- und Tourismusorten von Übernachtungsgästen erhoben wird. Sie finanziert die Pflege touristischer Infrastruktur wie Strandzugänge, Kurparks, Wanderwege oder die örtliche Tourist-Information. Für Wellnessurlauber bedeutet das: Man zahlt die Kurtaxe zusätzlich zu Therapiepauschalen, Spa-Eintritt oder Massagen. Die Kurtaxe ist ein durchlaufender Posten – sie wird auf der Rechnung getrennt vom Übernachtungspreis ausgewiesen und unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

In Bayern gibt es die Möglichkeit der Kurtaxe (nur für besonders ausgezeichnete Kurorte) oder die Möglichkeit der Fremdenverkehrsabgabe (für Orte, in denen das Ausmaß des Fremdenverkehrs das der Einwohnerzahl um das Siebenfache übersteigt). Das schützt viele kleinere bayerische Orte davor, beliebig hohe Beiträge zu erheben – aber innerhalb der genehmigten Kurorte ist der Spielraum für Erhöhungen vorhanden, wie 2026 eindrucksvoll zu beobachten ist.

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Oberstdorf, Bad Reichenhall & Co.: Die konkreten Zahlen 2026

Rund jeder sechste Ort in Deutschland verlangt mehr Kurtaxe als im Vorjahr. Zu diesem Ergebnis kommt das Reiseportal HolidayCheck, das die Kurtaxen in mehr als 390 deutschen Städten und Gemeinden miteinander verglichen hat. Für Bayern fallen dabei besonders einige Wellness- und Erholungsorte auf:

  • Oberstdorf (Allgäu): Oberstdorf im Allgäu verzeichnet ein Plus von 24 Prozent und liegt nun bei 4,70 Euro. Das ist einer der markantesten Sprünge unter den bekannten deutschen Wellness-Destinationen.
  • Bad Reichenhall (Berchtesgadener Land): Die Kurtaxe liegt 2026 typischerweise bei 1,50 bis 4,00 Euro pro Person und Nacht, je nach Saison und Kurort. Bad Reichenhall und Berchtesgaden bewegen sich am oberen Ende dieser Spanne.
  • Wolfegg (Allgäu): Besonders markant ist die Entwicklung in Wolfegg im Allgäu, wo der Beitrag von 80 Cent auf 1,90 Euro stieg – eine Steigerung von 137,5 Prozent.

Viele Reisende bemerken die sogenannte Kurtaxe – auch Bettensteuer, Tourismusabgabe oder Kurbeitrag genannt – erst bei der Endabrechnung. Gerade bei einer Woche Urlaub summiert sich der Betrag schnell. Für ein Paar können so mehr als 70 Euro zusätzlich anfallen, für Familien noch deutlich mehr.

Laut den Kommunen werden diese Einnahmen zweckgebunden für die Instandhaltung der touristischen Infrastruktur und die Verbesserung lokaler Angebote verwendet. Für dich als Wellnessurlauber bedeutet das im besten Fall: gut gepflegte Kurparks, saubere Wanderwege, modernisierte Thermalbäder und qualitativ hochwertige Erholungsangebote direkt vor der Haustür.

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München und die Bettensteuer: Der politische Streit, der Bayern betrifft

Während die bayerischen Kurorte ihre Kurtaxsätze anpassen, läuft im Hintergrund eine politische Debatte, die für alle Bayern-Urlauber relevant ist: München wollte eine eigene Bettensteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis einführen – und wurde dabei von der bayerischen Staatsregierung ausgebremst.

Der Stadtrat hat am 1. März die Einführung einer sogenannten Bettensteuer beschlossen. Ob und falls ja, wann diese in Kraft tritt, ist jedoch noch völlig unklar. Denn der bayerische Landtag möchte noch in dieser Woche ein Gesetz verabschieden, das die Einführung einer solchen Gebühr für ganz Bayern verbietet.

Ursprünglich war München ab 1. Januar 2025 mit fünf Prozent des Nettozimmerpreises als Bettensteuer aufgetaucht. Doch ob und in welcher Form diese Steuer für Wellnessurlauber in Münchner Hotels dauerhaft gilt, bleibt aufgrund des laufenden Gesetzgebungsverfahrens im Freistaat unklar. Unser Rat: Vor einer München-Buchung beim Hotel direkt nachfragen, welche Abgaben aktuell auf die Rechnung kommen.

In Bayern muss im Vergleich zu anderen Bundesländern keine flächendeckende Beherbergungssteuer auf alle Hotels gezahlt werden – das ist strukturell ein Unterschied zu Städten wie Berlin, Hamburg oder Köln, die deutlich höhere prozentuale Bettensteuern kennen.

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Wer ist befreit – und wer zahlt auf jeden Fall?

Nicht jeder muss die Kurtaxe bezahlen. Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. Das heißt konkret:

  • Freigestellt sind in der Regel: Personen mit Hauptwohnsitz am Ort, Kinder (je nach Ortsatzung), sowie Personen, die sich ausschließlich aus beruflichen Gründen vor Ort aufhalten.
  • Zahlen müssen: Alle Erholungs- und Wellnessurlauber ohne Hauptwohnsitz in der Gemeinde – und das pro Person und Nacht, also auch für jedes Familienmitglied separat.
  • Zweitwohnungsbesitzer: Zweitwohnungsbesitzer sind ebenfalls kurbeitragspflichtig.

Als Vermieter einer Ferienwohnung bist du verpflichtet, die Kurtaxe von deinen Gästen einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Du wirst die Abgabe also niemals direkt beim Tourismusamt bezahlen – sie erscheint automatisch auf der Hotel- oder Ferienwohnungsrechnung.

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So planst du deinen Wellnessurlaub in Bayern trotz höherer Kurtaxe clever

Höhere Kurtaxen müssen deinen Entspannungsurlaub nicht ruinieren – wenn du ein paar Dinge im Vorfeld beachtest:

  1. Gesamtkosten im Blick behalten: Recherchiere die aktuelle Kurtaxe deines Wellnessortes vor der Buchung. Bei einer Woche Aufenthalt zu zweit und einem Satz von 4,70 Euro (Oberstdorf) summieren sich allein die Kurtaxen auf über 65 Euro.
  2. Nebenleistungen prüfen: In vielen Kurorten ist die Kurtaxe als Gästekarte (z. B. Allgäu-Walser-Card, Berchtesgaden Card) verknüpft – und berechtigt zur kostenlosen Nutzung von Bussen, Bergbahnen oder Badeanlagen. Das macht sie oft zum echten Sparinstrument.
  3. Saisonalität nutzen: Während über 60 Kommunen ihre Abgaben angehoben haben, verzeichnen einzelne Orte sogar Preissenkungen. Die Spanne der Kurtaxen reicht dabei von Kleinstbeträgen im Cent-Bereich bis hin zu über 5 Euro pro Übernachtung. In der Nebensaison gilt vielerorts ein günstigerer Satz.
  4. Wellnessleistungen separat ausweisen lassen: Steuerfrei sind dabei Zusatzleistungen wie Frühstück, Halbpension oder Wellnessangebote. Wo die Kurtaxe noch greift, fließt sie nicht auf Massage oder Sauna – nur auf den reinen Übernachtungsanteil.
  5. Pauschalreisen im Blick: Bei Pauschalreisen ist die City-Taxe bereits im Gesamtpreis inklusive und muss nicht mehr extra bezahlt werden. Das gilt jedoch nur, wenn der Veranstalter sie explizit im Preis ausweist – unbedingt in den Buchungsbedingungen nachschauen.

Bestens aufgestellt für einen Wellnessurlaub im Freistaat bist du, wenn du Angebote in den Bayerischen Staatsbädern oder zertifizierten Heilbädern mit inkludierter Gästekarte buchst – dann zahlst du zwar die Kurtaxe, bekommst aber im Gegenzug ein umfangreiches Infrastrukturpaket dazu.

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Der deutschlandweite Trend: Mehr Kommunen, höhere Sätze

Was in Bayern passiert, ist kein Einzelphänomen. 2026 greifen viele Gemeinden noch tiefer in die Tasche der Gäste. Rund jeder sechste Ort in Deutschland verlangt mehr Kurtaxe als im Vorjahr. Und auch außerhalb Bayerns zieht die Spirale an:

  • Ab 1. Januar 2026 erhöht Bremen die Bettensteuer auf 5,5 %.
  • Mannheim erhöht die Bettensteuer ab 1. Januar 2026 auf 4,5 % und ab 1. Januar 2027 auf 5,0 %.
  • Die britische Regierung hat im November 2025 den Städten und Gemeinden grünes Licht gegeben, eine Übernachtungssteuer zu erheben – diese gilt für Hotels, B&Bs, Ferienvermietungen und andere bezahlte Unterkünfte. Edinburgh plant ab Juli 2026 fünf Prozent des Unterkunftspreises.

Der ADAC beobachtet diese Entwicklung kritisch: Der ADAC als Verbraucherschützer lehnt die Bettensteuer ab. Diese Abgaben sind oftmals nicht zweckgebundene, allgemeine kommunale Steuern, die nicht automatisch der Förderung des Tourismus zugute kommen. Für Wellnessurlauber in Bayern gilt immerhin: Die Kurtaxe ist per Gesetz zweckgebunden – das Geld muss in Kureinrichtungen und Erholungsinfrastruktur fließen, nicht in den allgemeinen Haushalt.

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Häufige Fragen zur Kurtaxe beim Wellnessurlaub in Bayern

Was ist die Kurtaxe und warum zahle ich sie in Bayern?

Die Kurtaxe ist eine kommunale Abgabe, die du als Übernachtungsgast in staatlich anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten zahlst. In Bayern wird sie auf Basis des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes erhoben und muss zweckgebunden für Kur- und Erholungsinfrastruktur – also Kurparks, Wanderwege, Thermalbäder – verwendet werden. Du zahlst sie automatisch über deine Unterkunft, getrennt vom Zimmerpreis.

Wie hoch ist die Kurtaxe 2026 in beliebten bayerischen Wellnessorten?

Die Sätze unterscheiden sich je nach Ort und Saison. Oberstdorf verlangt 2026 rund 4,70 Euro pro Person und Nacht (+ 24 % gegenüber 2025), Bad Reichenhall und Berchtesgaden liegen am oberen Ende der bayerischen Skala bei bis zu 4,00 Euro. Wolfegg im Allgäu hat die Kurtaxe von 80 Cent auf 1,90 Euro erhöht. Die genauen aktuellen Sätze teilt dir die jeweilige Kurverwaltung oder deine Unterkunft auf Anfrage mit.

Muss ich als Wellnessurlauber die Kurtaxe auch auf Massagen oder Spa-Leistungen zahlen?

Nein. Die Kurtaxe bezieht sich ausschließlich auf den reinen Übernachtungsanteil. Zusatzleistungen wie Massagen, Sauna, Halbpension oder Wellnessbehandlungen sind von der Kurtaxe befreit und werden separat ausgewiesen.

Gibt es Befreiungen von der Kurtaxe in Bayern?

Ja. Wer seinen Hauptwohnsitz in der Gemeinde hat, wird grundsätzlich nicht zur Kurtaxe herangezogen. Auch Personen, die sich ausschließlich aus beruflichen Gründen am Ort aufhalten, sind in der Regel befreit. Kinder und Jugendliche genießen je nach Ortsatzung Ermäßigungen oder vollständige Befreiung. Die genauen Regelungen stehen in der jeweiligen Kurbeitragssatzung deiner Gemeinde.

Lohnt sich ein Wellnessurlaub in Bayern trotz gestiegener Kurtaxe?

Absolut – wenn du die Kurtaxe als Teil eines Gesamtpakets siehst. In vielen bayerischen Kurorten beinhaltet die Kurtaxe eine Gästekarte, die dir kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, Bergbahnen, Schwimmbäder oder Konzerte ermöglicht. Wer diese Leistungen nutzt, holt den Mehrbetrag oft spielend wieder herein.

Gilt in München auch eine Kurtaxe oder Bettensteuer für Wellnesshotels?

München ist kein anerkannter Kurort, daher fällt dort keine klassische Kurtaxe an. Der Stadtrat hat zwar eine Bettensteuer von 5 % beschlossen, allerdings ist deren Einführung wegen laufender Gesetzgebungsverfahren auf Landesebene derzeit noch ungeklärt. Informiere dich vor deiner Buchung direkt beim Hotel, welche Abgaben aktuell gelten.

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